Energieausweis Pflicht: Wer ihn braucht und was ab 2027 gilt
Energieausweis-Pflicht: Wann Sie beim Verkauf oder der Vermietung einen Ausweis brauchen, welcher Typ gilt, was er kostet und was sich ab 2027 ändert.
- Ein Energieausweis ist Pflicht beim Verkauf, bei der Neuvermietung, Verpachtung und beim Leasing von Gebäuden sowie beim Neubau; Eigennutzer ohne Verkaufsabsicht brauchen keinen.
- Ein Verbrauchsausweis kostet je nach Anbieter rund 50 bis 150 Euro, ein Bedarfsausweis rund 300 bis 800 Euro (Stand 2026). Beide sind zehn Jahre gültig.
- Ab dem 1. Januar 2027 entfällt für reine Wohngebäude die Bedarfsausweis-Pflicht für Altbauten vor 1977, bestehende Ausweise bleiben bis zum Ablauf gültig.
Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet und keinen gültigen Energieausweis vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Die Energieausweis-Pflicht greift nicht erst beim Notar, sondern spätestens bei der ersten Besichtigung.
Ich prüfe als Immobilieninvestor seit Jahren Objekte auf Käufer- und Verkäuferseite. Der Energieausweis ist dabei eines der ersten Dokumente, die ich anfordere. Fehlt er, ist das für mich kein Formfehler, sondern ein Hinweis darauf, wie sorgfältig der Verkauf vorbereitet wurde.
Dieser Ratgeber zeigt, wann Sie einen Energieausweis brauchen, welcher Ausweistyp für Ihr Gebäude gilt, was er kostet und was sich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ab dem 1. Januar 2027 ändert.
Was ist Ihre Immobilie wert?
Der Energieausweis ist nur ein Baustein. Eine kostenlose, datenbasierte Bewertung zeigt Ihnen, mit welcher Zahl Sie in die Vermarktung gehen.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Ein Energieausweis ist Pflicht, sobald Sie ein Gebäude oder eine Einheit darin verkaufen, neu vermieten, verpachten oder verleasen. Die Rechtsgrundlage ist § 80 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz (GEG) hieß. Fünf Situationen lösen die Pflicht aus:
- Verkauf: Ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Mehrfamilienhaus verkaufen, der Ausweis muss spätestens zur Besichtigung vorliegen. Das gilt auch für die Bestellung oder Übertragung eines Erbbaurechts.
- Neuvermietung: Bei jedem neuen Mietvertrag für eine Wohnung oder Gewerbeeinheit.
- Verpachtung und Leasing: Es gelten dieselben Regeln wie bei der Vermietung.
- Neubau: Der Bauherr erhält den Ausweis nach Fertigstellung des Gebäudes.
- Aushang: Behördlich genutzte Gebäude mit mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr müssen den Ausweis sichtbar aushängen, bei anderer Nutzung gilt das ab 500 Quadratmetern, sofern ein Ausweis vorliegt.
Wann brauchen Sie keinen Energieausweis?
Keinen Energieausweis brauchen Sie, wenn Sie Ihre Immobilie selbst nutzen und weder verkaufen noch neu vermieten. Die Pflicht hängt am Eigentümerwechsel oder am neuen Nutzungsvertrag, nicht am bloßen Besitz. Fünf Fälle sind ausgenommen:
- Selbstnutzung: Solange Sie selbst im Haus wohnen, besteht keine Pflicht.
- Erbschaft und Schenkung: Die Übertragung ohne Kaufpreis löst keine Pflicht aus. Mehr zur Wertermittlung im Erbfall lesen Sie im Ratgeber zur Hausbewertung bei einer Erbschaft.
- Baudenkmäler: Nach § 79 Absatz 4 GModG gelten für Baudenkmäler die Ausstellungs-, Vorlage- und Übergabepflichten bei Verkauf und Vermietung nicht. Ab 2027 wird diese Ausnahme laut Fachquellen eingeschränkt.
- Kleine Gebäude: Gebäude mit bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche sind vollständig ausgenommen.
- Bestehende Mietverträge: Laufende Verträge bleiben unberührt.
Ich rate Erben, den Energieausweis trotzdem früh zu beauftragen, sobald ein Verkauf auch nur möglich erscheint. Die Unterlagen zu Heizkosten und Baujahr sind oft verstreut. Wer drei Monate vor der Vermarktung beginnt, vermeidet Druck in der heißen Phase.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Welcher ist Pflicht?
Welcher Ausweis für Sie Pflicht ist, hängt vom Baujahr, der Zahl der Wohnungen und dem energetischen Standard ab. Bis Ende 2026 gilt: Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, brauchen einen Bedarfsausweis, sofern sie nicht das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen.
| Kriterium | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|
| Grundlage | Tatsächlicher Verbrauch laut Heizkostenabrechnungen (bis Ende 2026: drei Jahre) | Berechnung aus Bausubstanz, Dämmung und Anlagentechnik |
| Typische Kosten (Stand 2026) | ca. 50 bis 150 Euro | ca. 300 bis 800 Euro |
| Aussagekraft | Abhängig vom Heizverhalten der Bewohner | Unabhängig von den Bewohnern, vergleichbar |
| Gültigkeit | 10 Jahre | 10 Jahre |
Bei Objekten mit Verbrauchsausweis schaue ich immer genau hin. Ich habe ein Einfamilienhaus aus den Sechzigern erlebt, dessen Verbrauchsausweis einen ordentlichen Wert zeigte. Die Erklärung: Die Vorbesitzerin hatte über Jahre nur zwei Räume beheizt. Die realen Heizkosten für eine vierköpfige Familie lagen deutlich höher.
Mein Rat für Verkäufer: Wenn Sie die Wahl haben und das Gebäude energetisch saniert ist, liefert der Bedarfsausweis das belastbarere Argument in der Preisverhandlung. Käufer können ihm nicht vorwerfen, er beruhe auf sparsamen Vorbewohnern.
Welche Pflichten gelten beim Verkauf und bei der Vermietung?
Beim Verkauf und bei der Vermietung gelten drei aufeinanderfolgende Pflichten: Angaben in der Anzeige, Vorlage bei der Besichtigung und Übergabe nach Vertragsschluss. Jede Stufe ist in § 80 und § 87 GModG zu Pflichtangaben in Immobilienanzeigen geregelt.
1. Pflichtangaben in der Immobilienanzeige
Sobald ein Energieausweis vorliegt, muss jede kommerzielle Anzeige in Zeitung, Online-Portal oder Schaufenster diese Angaben enthalten:
- Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr
- Hauptenergieträger der Heizung, beispielsweise Gas, Öl oder Fernwärme
- Baujahr des Gebäudes (bei Wohngebäuden)
- Energieeffizienzklasse von A+ bis H (bei Wohngebäuden)
Die Pflicht trifft die Person, die die Anzeige veröffentlicht, also Sie als Verkäufer oder Vermieter oder Ihren Makler. Die Pflichtangaben gelten nur für kommerzielle Medien und nur, wenn der Ausweis bei Aufgabe der Anzeige schon vorliegt.
2. Vorlage bei der Besichtigung
Sie müssen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen, als Original, Kopie oder deutlich sichtbarer Aushang. Findet keine Besichtigung statt, legen Sie ihn unverzüglich vor. Fordert ein Interessent den Ausweis an, müssen Sie ihn in jedem Fall unverzüglich vorlegen. Diese Pflichten treffen Verkäufer und Makler gleichermaßen.
3. Übergabe nach Vertragsschluss
Nach Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrags übergeben Sie den Ausweis unverzüglich im Original oder als Kopie. Der Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses muss danach ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer ausstellungsberechtigten Person führen, wenn dieses kostenlos angeboten wird.
– Baujahr und Wohnfläche des Gebäudes
– Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre (für den Verbrauchsausweis)
– Baupläne, Grundrisse und Angaben zur Dämmung (für den Bedarfsausweis)
– Typ und Baujahr der Heizungsanlage
– Belege zu Modernisierungen wie Fenstertausch oder Dachdämmung
– Fotos von Fassade, Fenstern und Heizung
Ein vollständiger Energieausweis ist eine von vielen Unterlagen im Verkaufsprozess. Welche Schritte davor und danach folgen, beschreibt der Ratgeber zum Hausverkauf und seinem Ablauf.
Welches Bußgeld droht ohne Energieausweis?
Ohne Energieausweis droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro, wenn Sie vorsätzlich oder leichtfertig handeln. Das regelt § 108 GModG zu Ordnungswidrigkeiten. Die Obergrenze gilt für diese Verstöße:
- Energieausweis bei der Besichtigung nicht vorgelegt
- Energieausweis nach Vertragsschluss nicht übergeben
- Pflichtangaben in der Immobilienanzeige fehlen oder sind falsch
- Energieausweis von einer nicht berechtigten Person ausgestellt
Zuständig sind die Behörden, die das jeweilige Bundesland bestimmt. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Ich halte das Bußgeld trotzdem für das kleinere Risiko. Schwerer wiegt, dass ein fehlender Ausweis Käufer misstrauisch macht und die Vermarktung verzögert.
Wer die Anzeige schaltet, bevor der Ausweis vorliegt, muss dort zwar noch keine Pflichtangaben machen. Die Vorlagepflicht bei der Besichtigung bleibt aber bestehen. Beauftragen Sie den Ausweis deshalb vor dem Start der Vermarktung.
Was ändert sich beim Energieausweis ab 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Regeln für Energieausweise, die das Gebäudemodernisierungsgesetz zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie einführt. Das Gesetz ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft, die Änderungen am Energieausweis greifen laut Gebäudeforum klimaneutral zu Neuerungen und Fristen des GModG ab Januar 2027. Sechs Neuerungen betreffen Eigentümer:
- Mehr Wahlfreiheit bei Wohngebäuden: Die Bedarfsausweis-Pflicht für kleine Altbauten mit Bauantrag vor November 1977 entfällt.
- Kürzerer Verbrauchszeitraum: Der Verbrauchsausweis stützt sich auf 24 Monate statt drei Jahre, erfasst nach Energieträgern.
- Nichtwohngebäude: Neue Ausweise für Verkauf und Vermietung sind nur noch als Bedarfsausweis zulässig und erhalten eine eigene Effizienzskala von A bis G.
- Digitales Format: Ausweise werden maschinenlesbar ausgestellt, Papier gibt es nur auf Verlangen.
- Mehr Pflichtangaben: Anzeigen müssen zusätzlich das Ausstellungsdatum des Ausweises nennen.
- Erweiterte Anlässe: Laut Haufe zu Energieausweis-Pflichten und Fristen kommt die Verlängerung von Mietverträgen als Anlass hinzu.
Für Wohngebäude bleibt die bekannte Skala von A+ bis H bestehen.
Wie beeinflusst der Energieausweis den Immobilienwert?
Der Energieausweis beeinflusst den Immobilienwert, weil Käufer aus ihm die künftigen Heiz- und Sanierungskosten ableiten. Eine Effizienzklasse G oder H signalisiert Investitionsbedarf an Dach, Fassade, Fenstern oder Heizung. Diesen Betrag ziehen Käufer vom Angebotspreis ab, oft pauschal und großzügig.
Wenn ich ein Objekt kalkuliere, lese ich den Energieausweis zusammen mit dem Baujahr der Heizung und den Modernisierungsbelegen. Erst diese Kombination zeigt, ob eine schlechte Klasse ein echtes Problem ist oder nur eine veraltete Dämmung, die sich mit Förderung überschaubar beheben lässt.
Für Verkäufer heißt das: Kennen Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie, bevor der erste Käufer mit einem Sanierungsabschlag argumentiert. Ein zu optimistischer Preis bei schlechter Klasse führt schnell zu dem Problem Angebotspreis zu hoch und langen Standzeiten.
Holen Sie den Energieausweis und eine erste Wertindikation im selben Zeitraum ein. Eine kostenlose Einschätzung erhalten Sie über die Hausbewertung, die Wohnungsbewertung oder die allgemeine Immobilienbewertung. So verhandeln Sie mit belastbaren Zahlen.
Häufige Fragen
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Einen Energieausweis dürfen nur Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GModG ausstellen. Dazu zählen unter anderem Architekten, Bauingenieure sowie Handwerksmeister und staatlich geprüfte Techniker aus bau- und anlagentechnischen Berufen mit einer zusätzlichen Qualifikation im energiesparenden Bauen. Jeder Ausweis trägt eine Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik.
Kann ich einen Energieausweis online bestellen?
Ja, einen Energieausweis können Sie online beauftragen, wenn Sie Gebäudedaten und Verbrauchswerte selbst angeben. Eine Vor-Ort-Begehung ist nicht vorgeschrieben, der Aussteller darf stattdessen mit geeigneten Fotos arbeiten. Achten Sie bei günstigen Online-Angeboten auf die Registriernummer und darauf, dass eine ausstellungsberechtigte Person Ihre Angaben prüft.
Wer muss den Energieausweis für eine Eigentumswohnung besorgen?
Der Energieausweis gilt für das gesamte Gebäude, nicht für die einzelne Wohnung. Die Eigentümergemeinschaft lässt ihn in der Regel über die Hausverwaltung erstellen. Als verkaufender Wohnungseigentümer fordern Sie eine Kopie bei der Verwaltung an und legen diese Interessenten vor. Planen Sie dafür einige Wochen Vorlauf ein.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Das Ablaufdatum steht auf Seite 1 unter „Gültig bis“. Läuft die Frist ab, brauchen Sie für einen neuen Verkauf oder eine Neuvermietung einen neuen Ausweis. Prüfen Sie das Datum deshalb, bevor Sie eine Anzeige schalten oder einen Makler beauftragen.
Muss ich meinen Energieausweis wegen der Reform 2027 neu ausstellen lassen?
Nein, ein gültiger Energieausweis bleibt bis zum Ende seiner zehnjährigen Laufzeit verwendbar. Die neuen Regeln des Gebäudemodernisierungsgesetzes gelten ab dem 1. Januar 2027 nur für neu ausgestellte Ausweise. Wer bis Ende 2026 verkaufen will, kann den Ausweis noch nach heutigem Recht beauftragen.
Cornelius Kullmann ist Gründer von LiquidImmo und Immobilieninvestor und schreibt bei LiquidImmo über Bewertung, Kauf und Verkauf aus eigener Praxis. Er weiß, welche Daten Eigentümer wirklich brauchen, um gute Entscheidungen zu treffen – und verbindet den Investoren-Blickwinkel mit belastbarer Datenarbeit.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Bundesministerium der Justiz: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 79 Grundsätze des Energieausweises, 2026
- Bundesministerium der Justiz: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, 2026
- Bundesministerium der Justiz: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 87 Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, 2026
- Bundesministerium der Justiz: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 108 Bußgeldvorschriften, 2026
- Bundesministerium der Justiz: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 88 Ausstellungsberechtigung für Energieausweise, 2026
- Gebäudeforum klimaneutral (Deutsche Energie-Agentur): GModG, Neuerungen und Fristen, 2026
- Haufe: Energieausweise im GModG, was sich 2027 alles ändert, 2026
- Verbraucherzentrale: Energieausweis, was sagt dieser Steckbrief für Wohngebäude aus, 2026