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Angebotspreis zu hoch: Wie eine Immobilie am Markt verbrennt

Ein zu hoher Angebotspreis lässt Immobilien am Markt verbrennen: Warum lange Standzeiten den Preis drücken und wie Sie den Angebotspreis am Verkehrswert ausrichten.

Frank Renz
Frank Renz Immobilienmakler (IVD) · Regionalmarktexperte Bodensee
Veröffentlicht 15. Juli 2026 6 Min. Lesezeit Vom Experten verfasst
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Angebotspreis von 15 bis 20 Prozent über dem Verkehrswert schreckt qualifizierte Käufer in der Regel ab und verlängert die Standzeit.
  • Lange Standzeiten gehen häufig mit niedrigeren Verkaufspreisen einher, weil Misstrauen, Verhandlungsmacht der Käufer und ein Ankereffekt nach unten zusammenwirken.
  • Grundlage für einen marktgerechten Angebotspreis ist der Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch, ermittelt mit den Verfahren der ImmoWertV und den Daten der Gutachterausschüsse.

Ein zu hoher Angebotspreis soll Verhandlungsspielraum schaffen. In der Praxis bewirkt er das Gegenteil: Die Immobilie bleibt am Markt stehen, verliert an Anziehungskraft und wird am Ende billiger verkauft als bei einem realistischen Start.

Für Eigentümer geht es dabei um sechsstellige Beträge. Wer den Verkehrswert um 15 bis 20 Prozent überschreitet, filtert nicht die Schnäppchenjäger heraus, sondern die zahlungskräftigen Käufer. Er erreicht damit den gegenteiligen Effekt.

Ich zeige Ihnen, warum eine Immobilie am Markt verbrennt, wie lange Standzeiten den Preis drücken und wie Sie den Angebotspreis mit belastbaren Daten festlegen.

Was heißt es, wenn eine Immobilie „verbrennt”?

Eine Immobilie verbrennt, wenn sie durch einen überhöhten Angebotspreis so lange am Markt bleibt, dass potenzielle Käufer das Vertrauen verlieren und nur noch unter dem tatsächlichen Wert bieten.

Der Markt hat ein Gedächtnis. Immobilienportale, Suchagenten und lokale Netzwerke erkennen ein Objekt wieder, sobald es erneut auftaucht. Die Verweildauer bleibt häufig sichtbar, auch nach einem Neustart der Vermarktung.

Aus dieser Sichtbarkeit entsteht der Schaden. Was als Verhandlungsreserve gedacht war, wird zur öffentlichen Notiz: Dieses Objekt findet zum aufgerufenen Preis keinen Käufer.

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Mein Praxisfall: 170.000 Euro weniger durch die Preisstrategie

Ein überhöhter Startpreis kostete einen Eigentümer am westlichen Bodensee rund 170.000 Euro. Der folgende Fall aus meiner Praxis zeigt, wie das abläuft.

Seit über 30 Jahren vermittle ich Immobilien am Bodensee und erstelle als Regionalmarktexperte den jährlichen Preisspiegel im Bodenseereport des Immobilienverbands Deutschland. Diesen Fall habe ich anonymisiert.

Der Eigentümer eines Wohn- und Geschäftshauses bestand auf einem Angebotspreis von 1.200.000 Euro. Die ernsthaften Gebote lagen von Beginn an bei rund 950.000 Euro.

Ein Jahr später startete die Vermarktung neu. Das Objekt war am Markt bekannt, die Standzeit sichtbar. Jetzt bot niemand mehr als 780.000 Euro.

Der Verlust betrug rund 170.000 Euro gegenüber den ersten ernsthaften Geboten. Nicht die Lage und nicht der Zustand hatten sich verändert, sondern allein die Wahrnehmung am Markt.

Warum lange Standzeiten den Preis drücken

Lange Standzeiten drücken den Preis häufig, weil sie drei Käuferreaktionen auslösen, die zusammenwirken:

  • Misstrauen: Käufer fragen sich, was mit dem Objekt nicht stimmt, wenn es niemand kauft.
  • Verhandlungsmacht: Eine sichtbare Standzeit signalisiert Verkaufsdruck und lädt zu niedrigen Geboten ein.
  • Ankereffekt nach unten: Frühere, niedrigere Gebote werden zur neuen Obergrenze für weitere Interessenten. Dieser Ankereffekt stammt aus der Verhaltensökonomie (Kahneman und Tversky, 1974).

Eine lange Standzeit ist dabei oft Symptom und Ursache zugleich. Auch ein schlechter Zustand oder eine schwierige Lage verlängern die Vermarktung. Ein marktgerecht bepreistes Objekt in gutem Zustand verkauft sich dagegen meist zügig.

Wichtig

Banken finanzieren auf Grundlage des Beleihungswerts, der regelmäßig unter dem Marktwert liegt und nicht vom Angebotspreis abhängt. Liegt der Angebotspreis deutlich über dem Verkehrswert, scheitert die Finanzierung selbst zahlungswilliger Käufer oft an der Bankprüfung.

Wie die Zinswende überhöhte Preise zusätzlich bestraft

Die Zinswende bestraft überhöhte Preise, weil Käufer heute mit deutlich höheren Finanzierungskosten kalkulieren und Banken strenger prüfen.

Die aktuellen Bauzinsen liegen im Juli 2026 bei rund 3,5 bis 4 Prozent für eine zehnjährige Zinsbindung, gegenüber etwa 1 Prozent Anfang 2022. Diese Mehrkosten senken das Budget, das Käufer für den Kaufpreis aufbringen können.

Parallel fielen die Preise für Wohnimmobilien 2023 laut Destatis um 8,4 Prozent gegenüber 2022, der stärkste Rückgang seit Beginn der Erhebung im Jahr 2000. Im vierten Quartal 2025 stiegen sie laut aktuellen Destatis-Zahlen wieder um 3,0 Prozent zum Vorjahresquartal.

Ein Preis 15 bis 20 Prozent über Markt filtert in diesem Umfeld nicht die Schnäppchenjäger heraus, sondern jeden Käufer, dessen Bank streng rechnet.

Angebotspreis festlegen: Verkehrswert statt Wunschpreis

Setzen Sie den Angebotspreis nah am Verkehrswert an, nicht am Wunschpreis. Ich empfehle einen moderaten einstelligen Aufschlag, zweistellige Aufschläge schaden in der Regel.

Info

Der Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch ist der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie zu erzielen wäre. Den Begriff Marktwert verwendet das deutsche Immobilienrecht synonym zum Verkehrswert.

Die ImmoWertV, seit dem 1. Januar 2022 in Kraft, regelt die anerkannten Verfahren zur Ermittlung dieses Werts:

  • Vergleichswertverfahren: Ableitung aus tatsächlichen Kaufpreisen vergleichbarer Objekte, bevorzugt bei Eigentumswohnungen und Grundstücken.
  • Sachwertverfahren: Bewertung über Bodenwert und Gebäudesachwert, üblich bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern.
  • Ertragswertverfahren: Bewertung über die erzielbaren Erträge, in erster Linie bei vermieteten und gewerblich genutzten Objekten.

Die Vergleichsdaten liefern die Gutachterausschüsse aus ihrer Kaufpreissammlung, nicht die Angebotspreise der Immobilienportale. Portalpreise spiegeln Angebotspreise wider und können von den tatsächlich erzielten Kaufpreisen deutlich abweichen.

Eine emotionale Falle bleibt: Käufer bezahlen nicht die Familiengeschichte, sondern Lage und Zustand. Ich rate Ihnen, den erzielbaren Preis zur Grundlage zu machen, nicht die eigene Lebensleistung.

Sechs Empfehlungen, damit Ihre Immobilie nicht verbrennt

Sechs Schritte schützen Ihren Verkaufserlös:

  1. Ermitteln Sie zuerst den Verkehrswert, nicht den Wunschpreis. Nutzen Sie Vergleichsdaten der Gutachterausschüsse statt Portal-Angebotspreise.
  2. Setzen Sie den Angebotspreis nah am Verkehrswert an. Ein moderater einstelliger Aufschlag genügt, zweistellige Aufschläge schaden meist.
  3. Nehmen Sie die ersten vier bis acht Wochen ernst. Bleibt die Nachfrage aus, liegt ein Preisproblem vor, kein Marketingproblem.
  4. Reduzieren Sie den Preis einmal und deutlich, nicht in kleinen Schritten.
  5. Werten Sie mehrere ähnliche Gebote als Marktpreis, nicht als Verhandlungstrick.
  6. Fordern Sie eine ehrliche Einschätzung des erzielbaren Preises ein, nicht die Bestätigung Ihres Wunschpreises. Die Preise auf den Immobilienportalen sind in der Regel Wunschpreise der Verkäufer und keine tatsächlich realistischen Verkaufspreise.
Tipp

Die höchste Nachfrage entsteht in den ersten Wochen nach Veröffentlichung. Ein marktgerechter Start erzeugt Wettbewerb unter Interessenten und treibt so den finalen Preis. Der ehrliche Preis am Anfang ist meist der höchste am Ende.

Auch Makler tragen hier Verantwortung. Wer ein Mandat zu einem erkennbar nicht erzielbaren Preis annimmt, schadet dem Eigentümer und dem eigenen Ruf. Ich lehne solche Mandate ab, weil der Preis am Ende ohnehin fällt.

Wenn Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie ermitteln lassen möchten, beginnt jede seriöse Preisstrategie an diesem Punkt. Welches Verfahren zu Ihrem Objekt passt, erklären die Bewertungsverfahren im Überblick.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent über dem Verkehrswert darf der Angebotspreis liegen? +

Ein moderater einstelliger Aufschlag auf den Verkehrswert gilt als marktüblich. Aufschläge von 15 bis 20 Prozent führen in der Regel dazu, dass qualifizierte Käufer ausbleiben und die Standzeit steigt, statt den Erlös zu erhöhen.

Was passiert, wenn meine Immobilie zu lange inseriert ist? +

Eine lange Standzeit geht häufig mit einem niedrigeren erzielbaren Preis einher. Käufer werten sie als Signal für Verkaufsdruck oder verborgene Mängel und bieten niedriger. Portale und Suchagenten machen die Verweildauer häufig sichtbar.

Kann ich den Angebotspreis später einfach senken? +

Eine spätere Senkung wirkt schwächer als ein richtiger Start. Frühere Gebote sind am Markt bekannt und wirken als Anker nach unten. Reduzieren Sie deshalb einmal und deutlich statt in kleinen Schritten.

Woher bekomme ich verlässliche Vergleichspreise? +

Verlässliche Vergleichspreise stammen aus der Kaufpreissammlung der örtlichen Gutachterausschüsse. Diese erfassen tatsächlich gezahlte Preise. Die Angebotspreise auf Immobilienportalen zeigen dagegen nur Wunschvorstellungen, keine realisierten Verkäufe.

Ist ein hoher Startpreis nicht eine gute Verhandlungstaktik? +

Ein deutlich überhöhter Startpreis kann den Verkaufserlös mindern, statt ihn zu sichern. Er reduziert die Nachfrage in der entscheidenden Anfangsphase und verhindert den Wettbewerb unter Interessenten, der den Preis nach oben treibt.

Frank Renz
Autor dieses Beitrags
Frank Renz
Immobilienmakler (IVD) · Regionalmarktexperte Bodensee

Frank Renz gründete 1994 die ReWa Immobilien GmbH und ist seit über 30 Jahren als Immobilienmakler am Bodensee tätig. Als IVD-Regionalmarktexperte erstellt er den jährlichen Preisspiegel im Bodenseereport und kennt den Markt in Radolfzell, Konstanz und Umgebung aus der täglichen Praxis. Als Experte im LiquidImmo-Netzwerk bringt er seine regionale Marktkenntnis in die Bewertung von Immobilien ein.

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