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Preisverhandlung Immobilie: 7 Tipps einer Finanzierungsvermittlerin

Preisverhandlung Immobilie: Warum Käufer 400.000 Euro weniger bieten. 7 Tipps einer Finanzierungsvermittlerin, Stand 2026.

Barbara Auer-Wachsmuth
Barbara Auer-Wachsmuth Mitgründerin & Geschäftsführerin der KreditManufaktur Bodensee GmbH
Veröffentlicht 14. September 2026 9 Min. Lesezeit Vom Experten verfasst
Das Wichtigste in Kürze
  • Verkäufer verhandeln über den Marktwert, Käufer über die finanzierbare Belastung: Beide Zahlen entstehen aus unterschiedlichen Annahmen und können mehrere hunderttausend Euro auseinanderliegen.
  • Der Zinssatz hängt am Beleihungsauslauf: Bei zehnjähriger Sollzinsbindung kostete ein Darlehen unter 70 Prozent Beleihungsauslauf 3,88 Prozent effektiv, über 90 Prozent 4,24 Prozent (Stand 30. August 2026).
  • In meinem Rechenbeispiel verschiebt ein Preisunterschied von 400.000 Euro den jährlichen Cashflow um 26.635 Euro, weil Kaufnebenkosten, Darlehenshöhe und Zinssatz gleichzeitig sinken.

In einer Preisverhandlung über eine Immobilie liegen zwischen der Vorstellung des Verkäufers und dem Gebot des Käufers oft mehrere hunderttausend Euro. Bei einem Mehrfamilienhaus mit einem Angebotspreis von 2,5 Millionen Euro sind Gebote um 2,1 Millionen Euro keine Ausnahme.

Dieser Abstand entsteht selten aus Taktik. Er entsteht, weil der Verkäufer den Wert der Immobilie kalkuliert und der Käufer die Wirtschaftlichkeit seiner Finanzierung. Beide rechnen sauber, aber mit unterschiedlichen Annahmen.

Als Finanzierungsvermittlerin sitze ich regelmäßig zwischen beiden Rechnungen. Ich rechne den Unterschied hier an einem Beispiel durch und zeige Ihnen sieben Punkte, mit denen Sie eine Verhandlung über die Annahmen führen statt über die Zahl.

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Warum Käufer und Verkäufer in der Preisverhandlung auf unterschiedliche Zahlen kommen

Verkäufer bewerten eine Immobilie, Käufer bewerten ein Investment mit Finanzierung. Aus demselben Objekt entstehen dadurch zwei Rechnungen, die beide plausibel sind und trotzdem weit auseinanderliegen.

Auf Verkäuferseite sehe ich typischerweise diese vier Größen:

  • den Marktwert aus Vergleichspreisen oder einem Gutachten,
  • bereits bezahlte Modernisierungen,
  • erwartete Mietsteigerungen,
  • die Wertentwicklung der vergangenen Jahre.

Auf Käuferseite stehen fünf andere Größen:

  • der Zinssatz, den seine Bank heute anbietet,
  • seine Eigenkapitalquote und der daraus folgende Beleihungsauslauf,
  • Bewirtschaftungskosten, Instandhaltung und Leerstandsrisiko,
  • anstehende energetische Investitionen,
  • seine persönliche Renditeanforderung.

Als Darlehensmaklerin nach § 34i GewO begleite ich seit über zwölf Jahren Finanzierungen für Eigennutzer und Kapitalanleger. Der häufigste Konflikt in Verhandlungen entsteht nicht über den Wert, sondern über die Annahmen dahinter.

Fragen Sie nach der Rechnung, nicht nach der Zahl

Wenn ein Gebot deutlich unter Ihrer Vorstellung liegt, bitten Sie um die Kalkulation. In vielen Fällen erklärt eine einzige Annahme, beispielsweise ein angesetzter Sanierungsstau, den größten Teil der Differenz.

Marktwert und finanzierbarer Kaufpreis sind zwei verschiedene Größen

Der Marktwert beschreibt, was am Markt erzielbar wäre. Der finanzierbare Kaufpreis beschreibt, was ein konkreter Käufer mit seiner Bank und seinem Eigenkapital darstellen kann. Beide Zahlen entstehen nach verschiedenen Regeln.

Die gesetzliche Definition des Verkehrswerts

Nach § 194 BauGB wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Die Bank rechnet zusätzlich mit einer dritten Größe: dem Beleihungswert. Nach § 16 Absatz 2 PfandBG darf dieser den Wert nicht überschreiten, der sich bei vorsichtiger Bewertung der künftigen Verkäuflichkeit ergibt. Spekulative Elemente bleiben ausdrücklich außen vor.

Der Beleihungswert liegt deshalb regelmäßig unter dem vereinbarten Kaufpreis. Genau diese Lücke muss der Käufer mit Eigenkapital schließen. Sie ist einer der häufigsten Gründe, warum ein Gebot bei einem bestimmten Preis endet.

Welches Verfahren zu welchem Objekt passt und wie sich der Verkehrswert einer Immobilie ableitet, entscheidet über die Belastbarkeit der Verkäuferzahl. Eine Übersicht der anerkannten Bewertungsverfahren zeigt, warum ein Mehrfamilienhaus über den Ertrag bewertet wird.

Die Eigenkapitallücke wächst schneller als der Preis

Steigt der Kaufpreis, steigen Kaufnebenkosten und Darlehensbedarf gleichzeitig. Ein um 400.000 Euro höherer Preis erhöht in Baden-Württemberg allein die Grunderwerbsteuer um 20.000 Euro, die keine Bank mitfinanziert.

Rechenbeispiel: Wie aus 400.000 Euro Preisunterschied eine logische Zahl wird

In meiner Beispielrechnung dreht ein Preisnachlass von 400.000 Euro den jährlichen Cashflow von minus 20.146 Euro auf plus 6.489 Euro. Die Differenz beträgt 26.635 Euro pro Jahr.

Ich rechne mit einem Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen, 850 Quadratmetern Wohnfläche und 100.000 Euro Jahresnettokaltmiete. Der Käufer setzt in beiden Varianten 900.000 Euro Eigenkapital ein und tilgt mit 2,0 Prozent.

Für die Bewirtschaftungskosten setze ich die Modellansätze der Immobilienwertermittlungsverordnung an:

  • Verwaltungskosten: 10 Wohnungen zu 298 Euro, also 2.980 Euro pro Jahr,
  • Instandhaltungskosten: 850 Quadratmeter zu 11,70 Euro, also 9.945 Euro pro Jahr,
  • Mietausfallwagnis: 2 Prozent des Rohertrags, also 2.000 Euro pro Jahr.

Ich komme damit auf einen Jahresreinertrag von 85.075 Euro. Die Werte der Anlage 3 ImmoWertV haben den Stand 1. Januar 2021 und werden jährlich fortgeschrieben, die tatsächlichen Kosten liegen 2026 höher.

PositionVariante A: 2,5 Millionen EuroVariante B: 2,1 Millionen Euro
Kaufpreis2.500.000 Euro2.100.000 Euro
Kaufnebenkosten (6,5 Prozent)162.500 Euro136.500 Euro
Gesamtinvestition2.662.500 Euro2.236.500 Euro
Eigenkapital900.000 Euro900.000 Euro
Darlehen1.762.500 Euro1.336.500 Euro
Beleihungsauslauf70,5 Prozent63,6 Prozent
Effektivzins (10 Jahre)3,97 Prozent3,88 Prozent
Zins und Tilgung pro Jahr105.221 Euro78.586 Euro
Jahresreinertrag85.075 Euro85.075 Euro
Cashflow vor Steuernminus 20.146 Europlus 6.489 Euro
Kaufpreisfaktor25,021,0
Nettoanfangsrendite3,20 Prozent3,80 Prozent

Der Preisnachlass wirkt an drei Stellen gleichzeitig. Er senkt die Kaufnebenkosten um 26.000 Euro, das Darlehen um 426.000 Euro und den Zinssatz um 0,09 Prozentpunkte, weil der Beleihungsauslauf unter die 70-Prozent-Schwelle fällt.

Für Variante A setze ich bewusst den Konditionswert der 80-Prozent-Stufe an, weil der Beleihungsauslauf mit 70,5 Prozent die günstigste Stufe knapp verfehlt. Ein einziger Prozentpunkt beim Beleihungsauslauf kann über die Zinsstufe entscheiden.

Negativer Cashflow ist kein Verlust

In Variante A entfallen 35.250 Euro der Jahresrate auf Tilgung. Der Käufer baut damit Vermögen auf und muss die Lücke von 20.146 Euro trotzdem aus anderem Einkommen decken. Beides gehört in die Verhandlung.

Wenn Sie prüfen möchten, wie sich Rohertrag, Kaufpreisfaktor und Marktwert bei Ihrem Objekt zueinander verhalten, liefert Ihnen die Mehrfamilienhaus-Bewertung eine ertragsorientierte Einschätzung als Ausgangspunkt für Ihre eigene Kalkulation.

Wie Zinssatz und Eigenkapital den verhandelbaren Preis verschieben

Der Zinssatz hängt am Beleihungsauslauf, also am Verhältnis von Darlehen zu Immobilienwert. Je höher der Fremdkapitalanteil, desto teurer die Finanzierung. Die Spanne zwischen der günstigsten und der teuersten Stufe beträgt derzeit 0,36 Prozentpunkte.

Beleihungsauslauf10 Jahre Sollzinsbindung15 Jahre Sollzinsbindung
unter 70 Prozent3,88 Prozent4,09 Prozent
80 Prozent3,97 Prozent4,22 Prozent
über 90 Prozent4,24 Prozent4,48 Prozent

Die Werte zeigen Effektivzinssätze für den Zeitraum 24. bis 30. August 2026. Auf ein Darlehen von 1,7 Millionen Euro gerechnet trennen die günstigste und die teuerste Stufe rund 6.100 Euro Zinsaufwand pro Jahr.

In meiner Praxis als Sachverständige für Immobilienbewertung und Darlehensmaklerin sehe ich diesen Effekt regelmäßig bei Investoren, die mehrere Objekte parallel finanzieren. Wer sein Eigenkapital auf drei Objekte verteilt, zahlt bei jedem den Zinsaufschlag der höheren Stufe.

Ein Käufer mit viel Eigenkapital hat deshalb eine andere Preisgrenze als ein Käufer mit hohem Fremdkapitalanteil. Beide können dieselbe Immobilie attraktiv finden und trotzdem 300.000 Euro auseinanderliegen.

Prüfen Sie die Schwellenwerte vor dem Gebot

Rechnen Sie aus, bei welchem Kaufpreis Ihr Beleihungsauslauf unter 70 oder 80 Prozent fällt. Manchmal reichen 30.000 Euro Preisnachlass, um eine ganze Zinsstufe zu sparen.

Welche Kosten Verkäufer in ihrer Preisvorstellung häufig übersehen

Verkäufer rechnen mit der Bruttomiete, Käufer mit dem Reinertrag. Zwischen beiden liegen Bewirtschaftungskosten, die im Beispiel 14.925 Euro pro Jahr ausmachen und den Kaufpreisfaktor um mehrere Punkte verschieben.

Diese Positionen vermisse ich in Verkäuferkalkulationen am häufigsten:

  • Verwaltungskosten von 298 Euro je Wohnung und Jahr, bei Eigentumswohnungen 357 Euro,
  • Instandhaltungskosten von 11,70 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr,
  • Mietausfallwagnis von 2 Prozent des marktüblichen Rohertrags,
  • Kaufnebenkosten aus Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch,
  • anstehende energetische Investitionen und Sanierungsstau.

Die genannten Kostenansätze stammen aus Anlage 3 ImmoWertV (Stand 1. Januar 2021) und werden jährlich anhand des Verbraucherpreisindex fortgeschrieben. Die Grunderwerbsteuer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent, in Baden-Württemberg bei 5,0 Prozent (Stand 2026).

Für Kapitalanleger kommt eine steuerliche Größe hinzu, die den wirtschaftlichen Wert verschiebt: Die Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Gebäude bestimmt die Abschreibungsbasis und damit den Nachsteuer-Cashflow.

Rohertrag und Reinertrag sind nicht dasselbe

Der Rohertrag ist die marktübliche Jahresnettokaltmiete. Der Reinertrag ergibt sich nach Abzug der Bewirtschaftungskosten. Ertragswertverfahren rechnen mit dem Reinertrag, Kaufpreisfaktoren dagegen mit dem Rohertrag. Vergleiche zwischen beiden Kennzahlen führen zu falschen Schlüssen.

7 Tipps für Ihre Preisverhandlung bei Immobilien

Die wirksamste Verhandlung führen Sie über die Annahmen hinter dem Preis, nicht über die Endzahl. Diese sieben Punkte gehe ich mit meinen Kunden vor jeder Verhandlung durch:

  1. Legen Sie beide Kalkulationen nebeneinander. Vergleichen Sie die Annahmen Position für Position. Verhandlungen scheitern selten an der Endzahl, sondern an zwei oder drei Annahmen, über die niemand gesprochen hat.
  2. Lesen Sie ein niedriges Gebot als Information. Ein Käufer, der 2,1 Millionen Euro bietet, redet die Immobilie nach meiner Erfahrung selten schlecht. Er sagt Ihnen, wo seine Kalkulation endet.
  3. Rechnen Sie mit dem Reinertrag statt mit der Bruttomiete. Ziehen Sie Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis ab, bevor Sie einen Kaufpreisfaktor in den Raum stellen.
  4. Rechnen Sie die Zinsstufen des Käufers mit. Fällt sein Beleihungsauslauf unter 70 Prozent, sinkt sein Zinssatz und sein Spielraum beim Preis wächst.
  5. Belegen Sie den Sanierungsstau mit Zahlen. Ein Handwerkerangebot wiegt in der Verhandlung schwerer als eine Schätzung, und das in beide Richtungen.
  6. Klären Sie Ihre Preisuntergrenze vor dem ersten Gespräch. Eine Vorfälligkeitsentschädigung für ein laufendes Darlehen verändert Ihren Nettoerlös und damit die Zahl, ab der ein Verkauf für Sie funktioniert.
  7. Belegen Sie Ihre Preisvorstellung, bevor Sie inserieren. Ein zu hoher Angebotspreis kostet Anfragen und endet später in größeren Abschlägen. Eine belastbare Immobilienbewertung macht Ihre Zahl überprüfbar.
Checkliste: Diese Annahmen gehören auf den Tisch

– Angesetzte Jahresnettokaltmiete und Mietpotenzial im Bestand,
– Bewirtschaftungskosten und Instandhaltungsrückstellung,
– Investitionsstau mit Kostenschätzung eines Handwerkers,
– Zinssatz, Zinsbindung und Tilgung des Käufers,
– Eigenkapitaleinsatz und resultierender Beleihungsauslauf,
– Renditeanforderung des Käufers und Alternativanlagen.

In meinen Gesprächen löst dieser Abgleich häufig einen Teil der Differenz auf. Vielleicht liegt die Marktmiete höher als angesetzt. Vielleicht lässt sich der Sanierungsaufwand mit einem Angebot belegen. Vielleicht verbessert zusätzliches Eigenkapital die Zinsstufe.

Manchmal führt der Abgleich zum gegenteiligen Ergebnis: Verkäufer und Käufer liegen wirtschaftlich zu weit auseinander. Auch diese Erkenntnis halte ich für wertvoll, weil sie Vermarktungszeit spart.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent kann man beim Immobilienkauf verhandeln? +

Eine allgemeingültige Verhandlungsspanne gibt es nicht, weil der Spielraum vom regionalen Markt und vom Objekttyp abhängt. Das Statistische Bundesamt weist für das 1. Quartal 2026 bei Eigentumswohnungen in dünn besiedelten ländlichen Kreisen plus 3,6 Prozent aus, in den TOP-7-Metropolen plus 0,3 Prozent. In stagnierenden Teilmärkten ist der Spielraum größer.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Kaufpreis? +

Der Verkehrswert ist nach § 194 BauGB der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Der Kaufpreis ist das Ergebnis einer konkreten Verhandlung zwischen zwei Parteien. Beide Zahlen können identisch sein, sie müssen es nicht.

Warum bietet ein Kapitalanleger weniger als ein Selbstnutzer? +

Ein Kapitalanleger leitet seinen Preis aus dem Reinertrag und seiner Renditeanforderung ab, ein Selbstnutzer aus seinem Budget und seinem Wohnwunsch. Der Kapitalanleger muss die Annuität aus den Mieteinnahmen tragen, der Selbstnutzer aus seinem Einkommen. Deshalb reagieren Anlegergebote deutlich stärker auf Zinsänderungen.

Was ist der Beleihungswert und warum liegt er unter dem Kaufpreis? +

Der Beleihungswert ist der Wert, den eine Bank ihrer Kreditentscheidung zugrunde legt. Nach § 16 Absatz 2 PfandBG darf er den Wert nicht überschreiten, der sich bei vorsichtiger Bewertung der künftigen Verkäuflichkeit ergibt, und keine spekulativen Elemente enthalten. Deshalb liegt er regelmäßig unter dem vereinbarten Kaufpreis.

Wie begründe ich als Käufer ein Gebot unter dem Angebotspreis? +

Legen Sie Ihre Kalkulation offen: Reinertrag, Bewirtschaftungskosten, Zinssatz, Tilgung und Investitionsstau. Ein Gebot mit nachvollziehbarer Rechnung wird in Verhandlungen ernster genommen als eine Zahl ohne Begründung. Verkäufer können dann prüfen, welche Annahme sie für zu konservativ halten.

Welche Kosten übersehen Verkäufer bei ihrer Preisvorstellung am häufigsten? +

Am häufigsten fehlen Bewirtschaftungskosten und Kaufnebenkosten. Die ImmoWertV setzt für Wohnnutzung 298 Euro Verwaltungskosten je Wohnung und Jahr, 11,70 Euro Instandhaltungskosten je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr sowie 2 Prozent Mietausfallwagnis an (Stand 1. Januar 2021, jährlich fortzuschreiben). Hinzu kommen Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch.

Barbara Auer-Wachsmuth
Autor dieses Beitrags
Barbara Auer-Wachsmuth
Mitgründerin & Geschäftsführerin der KreditManufaktur Bodensee GmbH

Barbara Auer-Wachsmuth ist als geprüfte Expertin bei LiquidImmo für die Themen Immobilienfinanzierung und Immobilienbewertung in der Bodenseeregion verantwortlich. Mit über 30 Jahren Erfahrung im Finanzierungswesen begleitet sie Eigennutzer, Kapitalanleger, Bauträger und Investoren – von der ersten Werteinschätzung bis zur passenden Finanzierung. Ihr fundiertes Fachwissen teilt sie regelmäßig als Autorin im LiquidImmo-Ratgeber.

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