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Das ändert sich 2027 für Hauseigentümer: 6 Neuerungen

Energieausweis digital, CO2-Preis 55 bis 65 Euro, neues Heizungsrecht: Das ändert sich 2027 für Hauseigentümer und was Sie jetzt tun sollten.

Cornelius Kullmann
Cornelius Kullmann Gründer LiquidImmo & Immobilien-Investor
Veröffentlicht 30. September 2026 9 Min. Lesezeit Vom Experten verfasst
Das Wichtigste in Kürze
  • Ab dem 1. Januar 2027 stellen Aussteller neue Energieausweise digital aus, mit mehr Pflichtangaben; bestehende Ausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer zehn Jahre gültig.
  • Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung müssen Sie nicht austauschen, der CO2-Preis soll 2027 bei 55 bis 65 Euro je Tonne bleiben und ab 2028 dem EU-Emissionshandel folgen.
  • Offen ist die Zukunft der Erbschaftsteuer: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober 2026 über Freibeträge, Steuersätze und die Bewertung von Grundbesitz.

Für Hauseigentümer gelten 2027 neue Regeln. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das alte Heizungsgesetz abgelöst, der Energieausweis wird ab dem 1. Januar 2027 digital, und der CO2-Preis für Öl und Gas bleibt nur noch ein Jahr national gedeckelt.

Für Sie als Eigentümer heißt das: Heizkosten, Effizienzklasse und Zustand der Gebäudehülle bestimmen stärker als bisher, was Ihr Haus wert ist. Das gilt, ob Sie selbst darin wohnen, vermieten oder das Haus irgendwann vererben wollen.

Ich habe selbst Immobilien gekauft, gehalten und verkauft und kenne die Rechnung von Eigentümern wie von Käufern. Dieser Ratgeber zeigt, was sich 2027 für Hauseigentümer ändert, was gleich bleibt und wo Sie jetzt handeln sollten (Stand: September 2026).

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Welche Änderungen treffen Hauseigentümer 2027?

Sechs Neuerungen betreffen Hauseigentümer 2027, vom digitalen Energieausweis bis zur möglichen Reform der Erbschaftsteuer. Die Tabelle ordnet jede Änderung nach Datum und Bedeutung für Eigentümer ein.

Ab wannÄnderungBedeutung für Hauseigentümer
29.07.2026 (bereits in Kraft)Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das GEG, 65-Prozent-Regel entfälltKeine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen, freie Wahl beim Heizungstausch
01.01.2027Neuer Energieausweis: digital, mehr KennwertePflicht bei Verkauf und Vermietung, neu auch bei Verlängerung von Mietverträgen
01.01.2027 (geplant)CO2-Preis bleibt bei 55 bis 65 Euro je TonneHeizkosten für Öl und Gas bleiben 2027 kalkulierbar
2027 (Gesetzgebung läuft)Mietrechtsreform: Indexmiete, möblierte WohnungenBetrifft Eigentümer, die vermieten
2028EU-Emissionshandel ETS 2 startetHeizkosten für Öl und Gas ab 2028 schwerer planbar
offenUrteil zur ErbschaftsteuerBetrifft Eigentümer, die vererben oder verschenken wollen

Die größte Wirkung auf den Wert Ihres Hauses erwarte ich vom Zusammenspiel aus Energieausweis und Heizung. Käufer, Banken und Mieter vergleichen diese Daten 2027 genauer als bisher.

Aus GEG wird GModG

Das Gebäudemodernisierungsgesetz steht im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 und gilt in Teilen seit dem 29. Juli 2026. Die Regeln zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, darunter der neue Energieausweis, folgen zum 1. Januar 2027.

Energieausweis ab 2027: Was Hauseigentümer wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2027 stellen Energieberater und Architekten Energieausweise standardmäßig digital und maschinenlesbar aus, einen Papierausdruck gibt es nur auf Wunsch. Brauchen werden Sie den Ausweis weiterhin beim Verkauf und bei der Neuvermietung, neu auch bei der Verlängerung von Mietverträgen und nach größeren Renovierungen.

Für Wohngebäude ändern sich fünf Punkte:

  • Freie Wahl: Die bisherige Grenze nach Baujahr 1977 entfällt, Eigentümer von Wohngebäuden dürfen grundsätzlich zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen.
  • Neue Datenbasis: Der Verbrauchsausweis braucht lückenlose Verbrauchsdaten über mindestens 24 Monate, erfasst nach Energieträgern, statt drei Jahresabrechnungen.
  • Mehr Kennwerte: Neue Ausweise weisen den Endenergieverbrauch in Megawattstunden pro Jahr, absolute Primärenergiewerte und den Anteil erneuerbarer Energien aus.
  • Neue Rechenregeln: Grundlage ist die DIN/TS 18599
    mit geänderten Primärenergiefaktoren, die Effizienzklasse kann sich deshalb auch ohne bauliche Änderung verschieben.
  • Bekannte Skala: Für Wohngebäude bleibt die Effizienzskala A+ bis H erhalten, die neue EU-Skala A bis G gilt nur für Nichtwohngebäude.

Ein Ausweis, den Sie vor 2027 erhalten haben, bleibt zehn Jahre gültig. Sie müssen ihn wegen der Gesetzesänderung nicht erneuern.

Bußgeld bis 10.000 Euro

Wer den Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung nicht vorlegt, nicht übergibt oder die Pflichtangaben in der Immobilienanzeige weglässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Prüfen Sie das Ablaufdatum Ihres Ausweises, bevor Sie eine Anzeige schalten.

Aus meiner Erfahrung als Käufer weiß ich: Ein Eigentümer, der den Energieausweis erst auf Nachfrage heraussucht, liefert mir das erste Verhandlungsargument. Liegt der Ausweis dagegen mit Heizungsdaten und Sanierungsnachweisen bereit, wirkt das Haus gepflegt, und die Diskussion über Abschläge fällt kürzer aus.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis bewusst wählen

Ein Verbrauchsausweis spiegelt Ihr Heizverhalten: Heizen Sie sparsam, fallen die Werte besser aus als der technische Zustand des Hauses. Ein Bedarfsausweis zeigt diesen Zustand unabhängig von den Bewohnern und ist für Käufer und Banken aussagekräftiger.

Neues Heizungsrecht: Was das Gebäudemodernisierungsgesetz für Hauseigentümer bedeutet

Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat am 29. Juli 2026 die 65-Prozent-Regel des alten Gebäudeenergiegesetzes gestrichen. Hauseigentümer müssen eine funktionierende Öl- oder Gasheizung nicht austauschen, und beim Einbau einer neuen fossilen Heizung entfällt die Pflichtberatung.

Ganz ohne Auflagen bleibt die fossile Heizung nicht. Wer ab 2029 mit einer neu eingebauten Gas- oder Ölheizung heizt, muss steigende Anteile Biobrennstoff oder Wasserstoff einsetzen (Biotreppe nach § 43 GModG):

  • ab 2029: mindestens 10 Prozent
  • ab 2030: mindestens 15 Prozent
  • ab 2035: mindestens 30 Prozent
  • ab 2040: mindestens 60 Prozent

Ab 2045 müssen alle Heizbrennstoffe klimaneutral sein. Wer 2027 eine neue Gasheizung einbaut, sollte diese Kurve in die Betriebskosten der nächsten 20 Jahre einrechnen, auch wenn sie heute noch keine Pflicht auslöst.

Nachrüstpflichten bleiben bestehen

Die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke und ungedämmter Heizungsrohre gilt auch unter dem GModG. Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus neu erwirbt, muss sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang erfüllen (§ 35 Abs. 3 und § 69 Abs. 4 GModG).

Meine Einschätzung: Die Heizung wird 2027 kein Ausschlusskriterium mehr sein, aber ein Wertfaktor. Ein Kessel mit 25 Jahren Laufzeit und ohne Wartungsnachweis kostet Sie spätestens in der Preisverhandlung bei der Immobilie den Betrag, den ein Käufer für den Tausch ansetzt.

CO2-Preis 2027: Was Heizkosten für Hauseigentümer bedeuten

Der CO2-Preis für Heizöl und Erdgas soll 2027 wie 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne liegen. Das sieht der Regierungsentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vor, den der Bundestag im September 2026 in erster Lesung beraten hat (Drucksache 21/7869 zum CO2-Preis 2027).

Ab 2028 startet der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr. Laut Deutscher Emissionshandelsstelle zum EU-ETS 2 gibt es dort keinen festen Höchstpreis, der Preis bildet sich über Angebot und Nachfrage.

Meine Überschlagsrechnung für ein Einfamilienhaus zeigt die Größenordnung des CO2-Anteils bei 55 bis 65 Euro je Tonne (Emissionsfaktoren gerundet, ohne Mehrwertsteuer):

Heizung und VerbrauchCO2 pro JahrCO2-Kosten 2027
Erdgas, 20.000 kWhrund 3,6 bis 4 Tonnenrund 200 bis 260 Euro
Heizöl, 2.000 Literrund 5,3 Tonnenrund 290 bis 345 Euro
Wärmepumpe (Strom)kein CO2-Preis nach BEHG0 Euro

Die Beträge wirken überschaubar. Für Ihre Planung zählt aber weniger die Summe 2027 als die Unsicherheit ab 2028. Bei Heizungsentscheidungen rechne ich deshalb mit mehreren Preisszenarien statt mit dem aktuellen Wert, weil eine Heizung 20 Jahre und länger läuft.

Haus vermieten 2027: Mietrecht und CO2-Kosten

Wer ein Haus oder eine Wohnung vermietet, muss mit zwei Änderungen rechnen, die den Mietertrag betreffen. Die Mietrechtsreform hat das Kabinett Ende April 2026 beschlossen, verabschiedet hat der Bundestag sie noch nicht (Stand September 2026). Der Entwurf sieht drei Änderungen vor:

  • Indexmiete: Steigen die Verbraucherpreise in angespannten Märkten um mehr als 3 Prozent im Jahr, sollen Vermieter nur die Hälfte des Überschusses weitergeben dürfen.
  • Möblierte Wohnungen: Der Möblierungszuschlag soll höchstens 1 Prozent des Zeitwerts der Möbel pro Monat betragen, bei Vollmöblierung gilt die Vermutung von bis zu 10 Prozent der Nettokaltmiete.
  • Kurzzeitvermietung: Mietverträge zum vorübergehenden Gebrauch sollen auf sechs Monate begrenzt werden, mit einer Verlängerung auf höchstens acht Monate.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz teilt ab 2028 die CO2-Kosten und Gasnetzentgelte neu eingebauter Gas- und Ölheizungen hälftig zwischen Vermieter und Mieter auf, ab 2029 auch die Mehrkosten der Biobeimischung. Wer als Vermieter 2027 eine neue Gasheizung einbaut, trägt damit dauerhaft einen Teil der Heizkosten seiner Mieter.

Checkliste: Unterlagen, die Vermieter 2027 aktuell halten sollten

– Alle Mietverträge mit Nachträgen und Staffel- oder Indexvereinbarungen
– Mieterliste mit Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung und Kaution
– Betriebskostenabrechnungen der letzten zwei Jahre inklusive CO2-Kostenaufteilung
– Einbaudatum und Typ der Heizung
– Gültiger Energieausweis

Denken Sie über den Verkauf eines Ertragsobjekts nach, finden Sie die Besonderheiten im Ratgeber Mehrfamilienhaus verkaufen.

Erbschaftsteuer: Warum 2027 ein Übergangsjahr werden kann

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober 2026 über die Klage Bayerns gegen das Erbschaftsteuergesetz (Az. 1 BvF 1/23). Bayern rügt, dass Freibeträge und Steuersätze seit Jahren unverändert sind, während die Immobilienwerte stiegen. Geprüft werden unter anderem die Grundbesitzbewertung, die persönlichen Freibeträge und die Steuersätze (Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer).

Wann ein Urteil fällt und was danach gilt, ist offen. Die SPD hat im Januar 2026 ein Konzept mit einem lebenslangen Freibetrag von einer Million Euro pro Erbe vorgelegt, einen Gesetzentwurf gibt es dazu nicht (Stand September 2026).

Relevant ist das für Sie, wenn Sie Ihr Haus vererben oder schon zu Lebzeiten an Ihre Kinder übertragen wollen. Ich rate davon ab, eine Schenkung allein wegen einer erwarteten Reform vorzuziehen, solange der Inhalt der Reform unbekannt ist.

Den Wert sollten Sie trotzdem kennen: Der Ratgeber zur Hausbewertung bei Erbschaft erklärt, wie das Finanzamt rechnet.

Checkliste: Was Hauseigentümer bis Ende 2026 prüfen sollten

– Ablaufdatum des Energieausweises prüfen
– Heizungsalter, Wartungsnachweise und Verbrauchsabrechnungen sammeln
– Nachweise über Dämmung von Geschossdecke und Leitungen bereitlegen
– Ende der Spekulationsfrist notieren
– Aktuellen Verkehrswert der Immobilie kennen

Den aktuellen Wert ermitteln Sie mit einer Immobilienbewertung, je nach Objekt als Hausbewertung oder Wohnungsbewertung. Planen Sie einen Verkauf, zeigt der Hausverkauf-Ablauf in sieben Schritten, wie es weitergeht.

Häufige Fragen

Brauche ich als Hauseigentümer 2027 einen neuen Energieausweis?

Nein, ein gültiger Energieausweis bleibt auch nach dem 1. Januar 2027 bis zum Ende seiner zehnjährigen Laufzeit gültig. Einen neuen Ausweis brauchen Sie, wenn Sie verkaufen, vermieten oder einen Mietvertrag verlängern und keinen gültigen Ausweis haben, oder nach einer größeren Renovierung. Neue Ausweise erscheinen ab 2027 digital.

Muss ich 2027 meine Öl- oder Gasheizung austauschen?

Nein, eine funktionierende Öl- oder Gasheizung dürfen Sie weiter betreiben, eine allgemeine Austauschpflicht gibt es 2027 nicht. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die 65-Prozent-Regel des alten GEG gestrichen. Wer neu eine Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 steigende Anteile Biobrennstoff oder Wasserstoff nutzen.

Wie hoch ist der CO2-Preis 2027?

Der CO2-Preis soll 2027 wie 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne liegen, so sieht es der Regierungsentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vor (Drucksache 21/7869, Stand September 2026). Ab 2028 ersetzt der europäische Emissionshandel ETS 2 den nationalen Preis, dann bildet der Markt den Preis.

Gibt es 2027 eine Sanierungspflicht für Hauseigentümer?

Nein, eine allgemeine Sanierungspflicht für bestehende Wohnhäuser gibt es 2027 nicht. Es bleiben die Nachrüstpflichten für die Dämmung der obersten Geschossdecke und ungedämmter Heizungsrohre. Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus neu erwirbt, hat dafür zwei Jahre nach dem Eigentumsübergang Zeit (§ 35 Abs. 3 und § 69 Abs. 4 GModG).

Ändert sich 2027 die Spekulationsfrist für Immobilien?

Nein, die Spekulationsfrist beträgt nach § 23 EStG weiterhin zehn Jahre zwischen Anschaffung und Verkauf (Stand September 2026). Gewinne aus selbstgenutzten Immobilien bleiben steuerfrei, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt haben.

Wird das Vererben eines Hauses ab 2027 teurer?

Das ist offen, weil das Bundesverfassungsgericht erst am 12. Oktober 2026 über die Erbschaftsteuer verhandelt (Az. 1 BvF 1/23). Geprüft werden unter anderem Freibeträge, Steuersätze und die Bewertung von Grundbesitz. Bis zu einem Urteil und einer möglichen Reform gelten die bisherigen Regeln weiter.

Cornelius Kullmann
Autor dieses Beitrags
Cornelius Kullmann
Gründer LiquidImmo & Immobilien-Investor

Cornelius Kullmann ist Gründer von LiquidImmo und Immobilieninvestor und schreibt bei LiquidImmo über Bewertung, Kauf und Verkauf aus eigener Praxis. Er weiß, welche Daten Eigentümer wirklich brauchen, um gute Entscheidungen zu treffen – und verbindet den Investoren-Blickwinkel mit belastbarer Datenarbeit.

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