Das ändert sich 2027 für Vermieter: 7 Neuerungen
3 % Kürzungsrecht ab 2027 ohne Fernablesung: Was sich 2027 für Vermieter ändert, von Mietrechtsreform bis CO2-Kosten, mit allen Fristen im Überblick.
- Bis 31. Dezember 2026 müssen Wärmezähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein, sonst dürfen Mieter ihren Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen.
- Die Mietrechtsreform mit Kappung der Indexmiete und Pflicht zum Ausweis des Möblierungszuschlags berät der Bundestag noch, ein Datum für das Inkrafttreten steht nicht fest.
- Bei neuen Gas- und Ölheizungen mit Einbau nach dem 29. Juli 2026 tragen Vermieter ab 2028 die Hälfte der CO2-Kosten und der Gasnetzentgelte.
Vermieter, die ihre Heizkostenverteiler bis 31. Dezember 2026 nicht auf Fernablesung umrüsten, riskieren 3 Prozent Kürzung bei jeder Heizkostenabrechnung. Das ist nur eine von sieben Neuerungen, die 2027 und Anfang 2028 auf Vermieter zukommen.
Die Änderungen betreffen Ihre Mieteinnahmen und Ihre Nebenkostenabrechnung und damit direkt die Rendite. Dieser Ratgeber trennt beschlossene Regeln von Plänen, die der Bundestag noch berät, und zeigt Ihre Fristen bis zum Jahresende (Stand Oktober 2026).
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Welche Änderungen treffen Vermieter 2027?
Sieben Neuerungen treffen Vermieter 2027 und Anfang 2028. Vier davon sind geltendes oder beschlossenes Recht, drei befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren (Stand Oktober 2026). Die erste Frist endet schon am 31. Dezember 2026: Bis dahin müssen alle Messgeräte für Heizung und Warmwasser in vermieteten Gebäuden fernablesbar sein.
| Ab wann | Änderung | Status | Bedeutung für Vermieter |
|---|---|---|---|
| 31.12.2026 | Fernablesbare Zähler nach Heizkostenverordnung | Geltendes Recht | Umrüsten, sonst 3 Prozent Kürzungsrecht der Mieter |
| 01.01.2027 | CO2-Preis 55 bis 65 Euro je Tonne | Abstimmung im Bundestag am 15.10.2026 | Vermieteranteil nach Stufenmodell bleibt kalkulierbar |
| 01.01.2027 | Digitaler Energieausweis mit Effizienzklasse | Beschlossen (GModG) | Vorlage auch bei Verlängerung des Mietvertrags |
| offen | Mietrechtsreform: Indexmiete, Möblierung, Kurzzeitmiete | Im Rechtsausschuss des Bundestags | Weniger Spielraum in angespannten Märkten |
| geplant 01.01.2027 | Wohngeldreform | Regierungsentwurf | Weniger Unterstützung für Mieter mit geringem Einkommen |
| 01.01.2028 | CO2-Kosten und Gasnetzentgelte 50/50 bei neuen Gas- und Ölheizungen | Beschlossen (CO2KostAufG) | Heizungswahl wird zur Kostenfrage für Vermieter |
| bis 31.12.2029 | Mietpreisbremse verlängert | Beschlossen | Neuvertragsmieten bleiben in vielen Städten gedeckelt |
Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen entfällt. Neue Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 mindestens 10 Prozent Biobrennstoff oder Wasserstoff, ab 2045 100 Prozent. Die Pflichten für Selbstnutzer erklärt unser Beitrag zu den Änderungen 2027 für Hauseigentümer.
Mietrechtsreform 2027: Was sich für Vermieter bei Indexmiete und Möblierung ändert
Die Mietrechtsreform ist noch kein geltendes Recht. Der Bundestag hat den Regierungsentwurf (Drucksache 21/6807) am 9. Juli 2026 in erster Lesung beraten, der Rechtsausschuss hörte am 14. Oktober 2026 Sachverständige an. Für Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts vier zentrale Änderungen vor:
- Indexmiete: Steigt der Verbraucherpreisindex in einem Jahr um mehr als 3 Prozent, zählt der darüber liegende Anstieg nur zur Hälfte.
- Möblierungszuschlag: Vermieter müssen den Zuschlag vor Vertragsschluss ausweisen. Er darf monatlich höchstens 1 Prozent des Zeitwerts der Möbel betragen.
- Kurzzeitvermietung: Verträge zum vorübergehenden Gebrauch enden nach höchstens sechs Monaten, eine Verlängerung auf insgesamt acht Monate ist einmal möglich.
- Schonfristzahlung: Mieter können auch eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs einmalig durch vollständige Nachzahlung abwenden.
Zwei Erleichterungen enthält der Entwurf ebenfalls: Die Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren bei Modernisierungsmieterhöhungen steigt von 10.000 auf 20.000 Euro. Beim Einbau einer neuen Heizung ist eine Mietminderung drei Monate lang ausgeschlossen.
CDU und CSU fordern Änderungen bei Schonfristzahlung und Kurzzeitverträgen. Laut Entwurf gelten die meisten Regeln ab dem Tag nach der Verkündung, Möblierungszuschlag und Kurzzeitvermietung ab dem ersten Tag des vierten Monats danach. Schließen Sie neue Verträge bis dahin nach geltendem Recht ab.
Indexmiete: Was die Kappung in Euro bedeutet
Die Kappung greift nur in Gebieten, die eine Landesverordnung als angespannten Wohnungsmarkt bestimmt. Sie betrifft auch bestehende Indexmietverträge, sobald die Wohnung unter eine solche Verordnung fällt.
| Anstieg Verbraucherpreisindex | Zulässige Erhöhung heute | Zulässige Erhöhung nach Reform |
|---|---|---|
| 2 Prozent | 2 Prozent | 2 Prozent |
| 3 Prozent | 3 Prozent | 3 Prozent |
| 5 Prozent | 5 Prozent | 4 Prozent |
| 7 Prozent | 7 Prozent | 5 Prozent |
Bei 1.000 Euro Nettokaltmiete und 7 Prozent Inflation dürften Sie die Miete künftig um 50 statt um 70 Euro anheben. Bei Inflationsraten bis 3 Prozent ändert sich für Sie nichts.
Möblierte Wohnungen: Zuschlag vor Vertragsschluss ausweisen
Für voll möblierte Wohnungen gilt laut Entwurf ein Zuschlag von bis zu 10 Prozent der Nettokaltmiete ohne Möblierung als angemessen. Fehlt der Ausweis vor Vertragsschluss, gilt die Wohnung für die Mietpreisbremse als unmöbliert. Dokumentieren Sie deshalb Anschaffungspreis und Alter der Möbel.
Wie Vermieter mit der geplanten Indexmieten-Kappung umgehen, zeigt die Praxissicht von Peter Vogt, Immobilienexperte und Investor mit Schwerpunkt Mehrfamilienhäuser: „In meinen Mehrfamilienhäusern setze ich Indexmieten gezielt ein, weil sie Mieterhöhungen planbar machen. Die geplante Kappung trifft Vermieter nur in Jahren mit einer Inflation über 3 Prozent. Ich rate trotzdem jedem Eigentümer in angespannten Märkten, bei neuen Verträgen Indexmiete und Staffelmiete über zehn Jahre durchzurechnen.”
CO2-Preis 2027: Welchen Anteil Vermieter an den Heizkosten tragen
Vermieter tragen 2027 zwischen 0 und 95 Prozent der CO2-Kosten ihrer Mieter, abhängig vom CO2-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter. Der CO2-Preis soll 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne bleiben. Über die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes stimmt der Bundestag am 15. Oktober 2026 ab.
| CO2-Ausstoß je m² und Jahr | Anteil Vermieter | Anteil Mieter |
|---|---|---|
| unter 12 kg | 0 Prozent | 100 Prozent |
| 12 bis unter 17 kg | 10 Prozent | 90 Prozent |
| 17 bis unter 22 kg | 20 Prozent | 80 Prozent |
| 22 bis unter 27 kg | 30 Prozent | 70 Prozent |
| 27 bis unter 32 kg | 40 Prozent | 60 Prozent |
| 32 bis unter 37 kg | 50 Prozent | 50 Prozent |
| 37 bis unter 42 kg | 60 Prozent | 40 Prozent |
| 42 bis unter 47 kg | 70 Prozent | 30 Prozent |
| 47 bis unter 52 kg | 80 Prozent | 20 Prozent |
| ab 52 kg | 95 Prozent | 5 Prozent |
Quelle: Stufenmodell nach Anlage zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz
Beispielrechnung: Ein Mehrfamilienhaus mit 600 Quadratmetern verbraucht 90.000 kWh Erdgas im Jahr. Das ergibt rund 18 Tonnen CO2 oder 30 Kilogramm je Quadratmeter. Für Ihre Abrechnung gilt der CO2-Wert auf der Brennstoffrechnung.
Bei 55 bis 65 Euro je Tonne entstehen 995 bis 1.176 Euro CO2-Kosten netto. In der Stufe von 27 bis 32 Kilogramm tragen Sie 40 Prozent, also rund 400 bis 470 Euro im Jahr.
Eine Stufe weniger spart im Beispiel 100 bis 120 Euro pro Jahr. Ab 2028 bildet sich der CO2-Preis im EU-Emissionshandel ETS 2 am Markt. Eine bessere Dämmung senkt dann die Heizkosten Ihrer Mieter und gleichzeitig Ihren eigenen Kostenanteil.
Neue Gas- oder Ölheizung: Wer ab 2028 die CO2-Kosten trägt
Bei Gas- und Ölheizungen mit Einbau nach dem 29. Juli 2026 tragen Vermieter ab 1. Januar 2028 die Hälfte der CO2-Kosten, unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Bei Gas teilen Sie zusätzlich die Netzentgelte. Ab 2029 übernehmen Vermieter die Hälfte der Mehrkosten für Biobrennstoffe, begrenzt auf 30 Prozent Bioanteil.
| Kostenart | Ab | Anteil Vermieter |
|---|---|---|
| CO2-Kosten | 01.01.2028 | 50 Prozent, Stufenmodell entfällt |
| Netzentgelte für Gas | 01.01.2028 | 50 Prozent |
| Mehrkosten beigemischter Biobrennstoffe | 01.01.2029 | 50 Prozent, bis 30 Prozent Bioanteil |
Für ältere Heizungen gilt weiter das Stufenmodell. In gut sanierten Gebäuden steigt Ihr Anteil durch die neue Regel, in schlecht sanierten sinkt er. Die Verbraucherzentrale fasst die Regeln zum Gebäudemodernisierungsgesetz zusammen.
Fällt die alte Heizung irreparabel aus und bauen Sie die neue Anlage weniger als zwölf Monate vor dem 1. Januar 2028 ein, gilt die hälftige Teilung für die ersten zwölf Monate nach dem Einbau nicht (§ 5a CO2KostAufG).
Rechnen Sie bei einer Heizungsentscheidung die laufenden Kosten über 15 bis 20 Jahre durch. Bei einer fossilen Heizung landet künftig die Hälfte der CO2-Kosten bei Ihnen. Eine Wärmepumpe verursacht keine CO2-Kosten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz.
Fernablesbare Zähler: Was Vermieter bis 31. Dezember 2026 umrüsten müssen
Bis 31. Dezember 2026 müssen in vermieteten Gebäuden alle Messgeräte für Heizung und Warmwasser fernablesbar sein. Das schreibt § 5 der Heizkostenverordnung vor. Fehlt die Umrüstung oder die monatliche Verbrauchsinformation, dürfen Mieter ihren Anteil an den Heizkosten nach § 12 Heizkostenverordnung um 3 Prozent kürzen.
Drei Pflichten gelten für Vermieter:
- Alle Messgeräte für Heizung und Warmwasser müssen fernablesbar sein.
- Mieter erhalten monatlich eine Information über ihren Verbrauch.
- Neue Geräte müssen mit Geräten anderer Hersteller zusammenarbeiten und sich an ein Smart-Meter-Gateway anbinden lassen.
Die Anschaffungskosten der Geräte können Sie nicht auf die Mieter umlegen. Die Miete für Messgeräte dürfen Sie nach § 7 Abs. 2 Heizkostenverordnung abrechnen, die Mehrheit der Mieter kann der Anmietung aber widersprechen.
Viele Messdienste sind zum Jahresende ausgelastet. Vereinbaren Sie den Umrüstungstermin möglichst bis November. In Eigentümergemeinschaften braucht die Umrüstung in der Regel einen Beschluss der Eigentümerversammlung.
Energieausweis ab 2027: Welche neuen Pflichten für Vermieter gelten
Ab 1. Januar 2027 stellen Aussteller Energieausweise digital und mit Energieeffizienzklasse aus. Für Vermieter neu: Sie müssen den Ausweis auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags vorlegen. Bestehende Ausweise bleiben bis zum Ende ihrer zehnjährigen Gültigkeit verwendbar. Bei Verstößen gegen Vorlage- und Übergabepflichten drohen Bußgelder bis 10.000 Euro.
Vier Angaben sind laut VDIV zu den Energieausweisen ab 2027 künftig Pflicht:
- Energieeffizienzklasse des Gebäudes
- Primärenergiekennwert
- Endenergiekennwert
- bei Wohngebäuden der absolute Energieverbrauch in Megawattstunden pro Jahr
In Immobilienanzeigen muss zusätzlich das Ausstellungsdatum des Ausweises stehen. Welche Ausweisart Sie wann brauchen, erklärt unser Beitrag zur Energieausweis-Pflicht.
Mietpreisbremse, Wohngeld und Abschreibung: Was 2027 außerdem für Vermieter gilt
Drei weitere Regeln beeinflussen 2027 Ihre Mieteinnahmen und Ihre Steuerlast (Stand Oktober 2026). Die Mietpreisbremse bleibt bis Ende 2029 in Kraft. Beim Wohngeld plant die Bundesregierung für 2027 keine reguläre Erhöhung. Für neue Mietwohnungen bleiben degressive Abschreibung und Sonderabschreibung nach § 7b EStG nutzbar.
| Regel | Inhalt | Bedeutung für Vermieter |
|---|---|---|
| Mietpreisbremse | Neuvertragsmiete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, in Gebieten mit Landesverordnung, bis 31.12.2029 | Ausnahmen für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen |
| Wohngeld 2027 | Regierungsentwurf vom 6. Juli 2026: keine reguläre Anpassung, Heizkostenkomponente halbiert. Der Bundesrat übte am 25.9.2026 Kritik, der Bundestag hat noch nicht entschieden. | Mieter mit geringem Einkommen erhalten teils weniger Unterstützung |
| Degressive Abschreibung | 5 Prozent jährlich für Wohngebäude mit Baubeginn vom 1.10.2023 bis 30.9.2029 | Höhere Abschreibung in den ersten Jahren |
| Sonderabschreibung § 7b EStG | Zusätzlich 5 Prozent jährlich über vier Jahre für energieeffiziente Mietneubauten, Bauantrag bis 30.9.2029 | Gilt nur mit Effizienzhaus 40 und QNG-Siegel, Baukosten höchstens 5.200 Euro je m² |
Rechtsgrundlage der Sonderabschreibung: § 7b Einkommensteuergesetz
Bei der Gewichtung dieser Steuervorteile rät Markus Rehkugler, Dipl.-Finanzwirt (FH) und Sachverständiger für Immobilienbewertung, zur Vorsicht: „In meiner Bewertungspraxis erlebe ich regelmäßig, dass Vermieter Abschreibung und Sonderabschreibung bei der Kaufentscheidung zu stark gewichten. Steuerliche Vorteile können die Rendite verbessern, sollten aber von der Immobilienbewertung getrennt betrachtet werden. Bei vermieteten Immobilien ist insbesondere die nachhaltig marktüblich erzielbare Miete ein wesentlicher Wertfaktor. Deshalb empfehle ich, Immobilienwert und steuerliche Effekte getrennt zu rechnen.”
Was Vermieter bis Ende 2026 erledigen sollten
Bis Ende 2026 sollten Vermieter vor allem die Messtechnik umrüsten und die Gültigkeit ihrer Energieausweise prüfen. Bei geplanten Heizungsprojekten gehört die hälftige CO2-Kostenteilung ab 2028 in die Kalkulation. In angespannten Märkten lohnt ein Blick auf bestehende Index- und Möblierungsverträge, bevor die Mietrechtsreform in Kraft tritt.
– Fernablesbarkeit aller Zähler prüfen und Umrüstung beauftragen
– Monatliche Verbrauchsinformation für Mieter sicherstellen
– Gültigkeit der Energieausweise vor anstehenden Vertragsverlängerungen prüfen
– CO2-Ausstoß je Quadratmeter berechnen und Vermieteranteil für 2027 einplanen
– Bei Heizungstausch die hälftigen CO2-Kosten ab 2028 in den Kostenvergleich aufnehmen
– Indexmietverträge in angespannten Märkten auf eine mögliche Kappung prüfen
– Bei möblierten Wohnungen Anschaffungspreis und Alter der Möbel dokumentieren
Aus meiner Erfahrung als Investor scheitern Fristen selten am Wissen, sondern an der Terminplanung. Ich empfehle, Messdienst und Energieausweis noch im November zu klären, weil beide Dienstleister zum Jahresende kaum freie Termine haben.
Wenn Sie über einen Verkauf nachdenken, finden Sie im Beitrag Mehrfamilienhaus verkaufen alle Schritte im Überblick.
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Häufige Fragen
Gilt die Mietrechtsreform schon ab 1. Januar 2027?
Nein, die Mietrechtsreform gilt erst nach Verabschiedung durch den Bundestag und Verkündung im Bundesgesetzblatt, ein festes Datum gibt es im Oktober 2026 noch nicht. Laut Regierungsentwurf greifen die meisten Regeln am Tag nach der Verkündung, Möblierungszuschlag und Kurzzeitvermietung erst ab dem ersten Tag des vierten Monats danach.
Wie hoch ist der CO2-Preis 2027?
Der CO2-Preis soll 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne bleiben, über die entsprechende Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes stimmt der Bundestag am 15. Oktober 2026 ab. Ab 2028 soll der europäische Emissionshandel ETS 2 gelten, in dem sich der Preis für Heizöl und Erdgas am Markt bildet.
Muss ich als Vermieter bis Ende 2026 neue Zähler einbauen?
Ja, wenn Wärmezähler oder Heizkostenverteiler in Ihrem Gebäude noch nicht fernablesbar sind, müssen Sie diese nach § 5 Heizkostenverordnung bis 31. Dezember 2026 umrüsten. Ohne Umrüstung dürfen Mieter ihren Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen, und die Anschaffungskosten der neuen Geräte können Sie nicht auf die Mieter umlegen.
Wer zahlt ab 2028 die CO2-Kosten einer neuen Gasheizung?
Bei Gas- und Ölheizungen mit Einbau nach dem 29. Juli 2026 teilen Vermieter und Mieter die CO2-Kosten ab 1. Januar 2028 hälftig, bei Gas zusätzlich die Netzentgelte. Für ältere Heizungen gilt weiter das Stufenmodell, nach dem Vermieter je nach CO2-Ausstoß des Gebäudes zwischen 0 und 95 Prozent der Kosten tragen.
Brauche ich 2027 einen neuen Energieausweis?
Nein, bestehende Energieausweise bleiben bis zum Ende ihrer zehnjährigen Gültigkeit verwendbar, auch wenn Aussteller ab 1. Januar 2027 neue Ausweise digital und mit Effizienzklasse erstellen. Neu ist der Anlass: Vermieter müssen einen gültigen Ausweis künftig auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags vorlegen, sonst drohen Bußgelder bis 10.000 Euro.
Cornelius Kullmann ist Gründer von LiquidImmo und Immobilieninvestor und schreibt bei LiquidImmo über Bewertung, Kauf und Verkauf aus eigener Praxis. Er weiß, welche Daten Eigentümer wirklich brauchen, um gute Entscheidungen zu treffen – und verbindet den Investoren-Blickwinkel mit belastbarer Datenarbeit.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts, Drucksache 21/6807 (hib 542/2026), 2026.
- Deutscher Bundestag: Umweltausschuss, Anhörung zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, 2026.
- Bundesministerium der Justiz: Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), 2026.
- Bundesministerium der Justiz: Heizkostenverordnung (HeizkostenV), §§ 5 und 12, 2021.
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz, § 7b, 2024.
- Verbraucherzentrale Bundesverband: GModG, Was steht im Gebäudemodernisierungsgesetz?, 2026.
- Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV): Energieausweise ab 2027 digital und deutlich umfangreicher, 2026.