Erben & Vererben

Geerbte Immobilie am Bodensee verkaufen: Bewertung und Schritte

Geerbte Immobilie am Bodensee verkaufen – in Konstanz, Überlingen, Friedrichshafen & Umgebung: Wert ermitteln, Steuern, Fristen und Ablauf.

Frederik Lange
Frederik Lange Geschäftsführer Herzberg Immobilien GmbH
Veröffentlicht 9. Juli 2026 8 Min. Lesezeit Vom Experten verfasst
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Verkehrswert einer Bodensee-Immobilie hängt stark von der Mikrolage ab: Seenähe, Altstadt und Grenzlage zur Schweiz treiben den Preis. Eine Online-Bewertung mit regionalen Daten liefert dafür den schnellsten ersten Anhaltspunkt.
  • Erbschaftsteuer fällt nur an, wenn der Immobilienwert Ihren Freibetrag übersteigt, für Kinder 400.000 Euro, für Ehepartner 500.000 Euro (Paragraf 16 ErbStG). Spekulationssteuer entfällt grundsätzlich, wenn seit der Anschaffung durch den Erblasser mehr als zehn Jahre vergangen sind oder die Immobilie selbst bewohnt wurde.
  • Die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei (Nr. 14110 KV GNotKG). Für die praktische Abwicklung eines Verkaufs ist regelmäßig zunächst der Nachweis der Erbenstellung und die Grundbuchberichtigung erforderlich.

Wer am Bodensee eine Immobilie erbt und verkaufen will – ob in Konstanz, Überlingen, Friedrichshafen oder im Hinterland –, hat oft nur eine ungefähre Vorstellung vom Wert. Genau hier liegt das teuerste Risiko: Ein zu niedriger Preis verschenkt zehntausende Euro, ein zu hoher Preis schreckt Käufer ab und blockiert den Verkauf über Monate.

In einer der teuersten Regionen Deutschlands wiegt dieser Fehler schwer. Der Bodensee zählt zu den hochpreisigsten Immobilienmärkten Deutschlands, in Seelage liegen die Werte nochmals deutlich höher. Der Unterschied zwischen einer groben Schätzung und einer marktgerechten Bewertung liegt hier schnell im sechsstelligen Bereich.

Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie den Wert einer geerbten Bodensee-Immobilie realistisch ermitteln, welche Steuern und Fristen gelten und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.

Was ist Ihre geerbte Immobilie wert?

Bevor Sie einen Preis festlegen, sollten Sie den Marktwert kennen. In wenigen Minuten erhalten Sie eine kostenlose, datenbasierte Ersteinschätzung mit regionalen Daten.

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Was ist eine geerbte Immobilie am Bodensee wert?

Der Wert bemisst sich nach vier Faktoren: Lage, Zustand, Größe und aktuelle Marktlage. Am Bodensee dominiert die Lage alles andere. Einen ersten Anhaltspunkt für Ihr konkretes Objekt liefert ein Onlinebewertungstool, das diese Faktoren zusammenführt und einen aktuellen Marktwert schätzt.

Diese Durchschnittswerte täuschen aber. Der Bodensee ist kein einheitlicher Markt, sondern ein Flickenteppich aus Mikrolagen mit enormen Preisunterschieden. Zwischen Städten wie Konstanz, Überlingen, Meersburg, Friedrichshafen und Radolfzell – und selbst zwischen einzelnen Ortsteilen – liegen die Werte oft weit auseinander.

In meiner Arbeit im Ankauf sehe ich regelmäßig, dass zwei baugleiche Objekte im Abstand weniger Kilometer 30 bis 40 Prozent auseinanderliegen. Ein Haus mit Seeblick in Konstanz-Altstadt und ein identisches Haus im Hinterland sind schlicht zwei verschiedene Produkte.

Info

Die Bodenrichtwerte in Konstanz reichen je nach Lage von rund 460 Euro pro Quadratmeter in Randlagen bis über 3.300 Euro in der Altstadt (Stichtag 01.01.2025, veröffentlicht 25.06.2025 vom Gutachterausschuss Konstanz). Diese Spanne zeigt, wie stark die Mikrolage den Wert bestimmt.

Drei regionale Faktoren beeinflussen den Wert am Bodensee besonders stark:

  • Seenähe: Objekte in Seelage oder mit Seeblick halten ihren Wert stabiler und erzielen deutliche Aufschläge gegenüber vergleichbaren Lagen im Hinterland.
  • Grenznähe zur Schweiz: In Konstanz verläuft die Staatsgrenze teils mitten durch Straßen. Die Kaufkraft aus dem angrenzenden Kreuzlingen stützt die Preise auf hohem Niveau.
  • Denkmalschutz: In der Konstanzer Altstadt stehen viele Objekte unter Denkmalschutz. Das erhöht den Reiz, begrenzt aber Umbau und Sanierung und wirkt sich auf den Wert aus.

So gehen Sie bei der Bewertung einer Erbimmobilie vor

Die Wertermittlung einer geerbten Bodensee-Immobilie läuft in zwei Stufen. Zuerst verschaffen Sie sich mit einer Online-Bewertung schnell und kostenlos einen realistischen Marktwert. Danach klären Sie, ob Sie für Finanzamt oder Erbengemeinschaft zusätzlich ein Verkehrswertgutachten brauchen.

Eine gute Online-Bewertung führt Lage, Größe, Baujahr und Zustand zusammen und liefert eine belastbare erste Einschätzung. Am Bodensee kommt es dabei besonders auf die Mikrolage an: Seeblick, Altstadtlage und Grenznähe zur Schweiz beeinflussen den Wert stark, deshalb sollte das Tool regionale Daten einbeziehen.

Aus meiner Ankaufspraxis kenne ich den häufigsten Irrtum von Erben: Sie überspringen die erste Wertermittlung ganz und setzen den Angebotspreis aus dem Bauchgefühl. Bei einem geerbten Objekt, das oft jahrzehntelang im Familienbesitz war, fehlt der Blick für den heutigen Marktwert und den tatsächlichen Zustand.

Mein Rat

Starten Sie mit einer Online-Bewertung, um den Marktwert einzuordnen. Für die Erbschaftsteuer oder eine Erbengemeinschaft lassen Sie zusätzlich ein Verkehrswertgutachten erstellen, das Seelage, Denkmalstatus und Zustand rechtssicher dokumentiert.

Verkehrswertgutachten oder Marktwerteinschätzung: Was Sie wirklich brauchen

Die Wahl hängt vom Zweck ab. Für einen Verkauf reicht meist eine fundierte Marktwerteinschätzung, für das Finanzamt oder eine Erbengemeinschaft ist ein Verkehrswertgutachten die belastbarere Grundlage.

Ein Verkehrswertgutachten nach Paragraf 194 BauGB folgt gesetzlich geregelten Verfahren nach der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV):

  • Vergleichswertverfahren (Paragrafen 24 bis 26 ImmoWertV): Standard bei Eigentumswohnungen, basiert auf realen Verkaufspreisen ähnlicher Objekte.
  • Sachwertverfahren (Paragrafen 35 bis 39 ImmoWertV): üblich bei Ein- und Zweifamilienhäusern ohne Vermietung.
  • Ertragswertverfahren (Paragrafen 27 bis 34 ImmoWertV): für vermietete Objekte, orientiert sich an den erzielbaren Mieteinnahmen.

Das Finanzamt bewertet die Immobilie für die Erbschaftsteuer nach den gesetzlichen Verfahren des Bewertungsgesetzes (BewG). Der so ermittelte Wert liegt nicht selten über dem tatsächlich erzielbaren Marktwert. Da die Steuer auf diesen Wert berechnet wird, kann ein zu hoch angesetzter Finanzamtswert unnötig Steuer kosten.

Wichtig

Setzt das Finanzamt den Immobilienwert zu hoch an, können Sie mit einem qualifizierten Verkehrswertgutachten einen niedrigeren Wert nachweisen (Paragraf 198 BewG). Bei Bodensee-Immobilien mit ihren hohen Werten lohnt diese Prüfung besonders.

Welche Steuern beim Verkauf einer geerbten Bodensee-Immobilie anfallen

Zwei Steuern sind relevant: die Erbschaftsteuer auf das Erbe und die Spekulationssteuer auf einen möglichen Verkaufsgewinn. Beide lassen sich in vielen Fällen vermeiden.

Erbschaftsteuer fällt nur an, wenn der Immobilienwert Ihren persönlichen Freibetrag übersteigt. Die Freibeträge nach Paragraf 16 ErbStG sind 2026 unverändert:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro Freibetrag.
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro Freibetrag pro Kind.
  • Enkel: 200.000 Euro Freibetrag.
  • Geschwister, Nichten, Neffen und Nichtverwandte: 20.000 Euro Freibetrag.

Am Bodensee ist dieser Punkt entscheidend. In den hochpreisigen Lagen kann schon ein einzelnes Einfamilienhaus den Kinderfreibetrag von 400.000 Euro überschreiten. Der übersteigende Teil wird versteuert.

Tipp

Verkaufen Sie die geerbte Immobilie innerhalb eines Jahres nach dem Bewertungsstichtag zu marktüblichen Bedingungen, kann der erzielte Kaufpreis als niedrigerer Wert für die Erbschaftsteuer dienen (Paragraf 198 Absatz 3 BewG). Das senkt die Steuerlast, wenn der Verkaufspreis unter der Finanzamtsschätzung liegt.

Spekulationssteuer: Wann sie entfällt und wann nicht

Die Spekulationssteuer entfällt, wenn der Erblasser die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft hat. Der Grund ist die sogenannte Fußstapfentheorie: Die Zehnjahresfrist nach Paragraf 23 EStG beginnt mit dem ursprünglichen Kaufdatum des Erblassers, nicht mit dem Erbfall.

Ein Beispiel: Haben Ihre Eltern das Haus 2012 gekauft und Sie erben es 2026, sind bereits 14 Jahre vergangen. Die Frist ist abgelaufen, ein Verkauf bleibt steuerfrei. Hat der Erblasser dagegen erst 2020 gekauft, liefe die Frist bis 2030.

Innerhalb der Frist gibt es eine wichtige Ausnahme: Wurde die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren durchgehend selbst bewohnt, entfällt die Steuer trotzdem.

Achtung

Fällt die Spekulationssteuer an, wird der gesamte Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Hinzu können Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen. Bei hoher Wertsteigerung kommen schnell mehrere zehntausend Euro zusammen. Suchen Sie daher zuerst das Kaufdatum aus dem Notarvertrag des Erblassers heraus.

Die ersten Schritte nach dem Erbfall

Vor dem Verkauf stehen drei Pflichtschritte: Erbfolge nachweisen, ins Grundbuch eintragen lassen und den Wert ermitteln. Erst danach können Sie verkaufen.

Der Ablauf im Überblick:

  • Erbnachweis beschaffen: Bei privatschriftlichem Testament oder ohne Testament brauchen Sie einen Erbschein vom Nachlassgericht. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll genügt oft ohne Erbschein (Paragraf 35 GBO). Je nach Nachlassgericht kann die Bearbeitung mehrere Wochen bis mehrere Monate dauern.
  • Grundbuch berichtigen: Mit dem Erbfall geht das Eigentum automatisch auf Sie über (Paragraf 1922 BGB), im Grundbuch ist zunächst aber weiterhin der Erblasser als Eigentümer eingetragen. Beantragen Sie die Berichtigung beim Grundbuchamt, in dessen Bezirk die Immobilie liegt.
  • Wert ermitteln: Lassen Sie den Verkehrswert bestimmen, bevor Sie einen Angebotspreis festlegen.
Mein Rat

Stellen Sie den Antrag auf Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall. Dann ist die Eigentumsumschreibung gebührenfrei (Nr. 14110 KV GNotKG). Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Eintragung. Bei einem Bodensee-Objekt im Millionenbereich sparen Sie so über tausend Euro Gebühren.

Erbengemeinschaft: Wenn mehrere gemeinsam verkaufen

Eine Erbengemeinschaft kann eine Immobilie nur gemeinsam verkaufen. Alle Miterben müssen dem Verkauf und dem Preis zustimmen. Das ist am Bodensee mit seinen hohen Werten oft die größte Hürde.

Bei der Grundbuchberichtigung reicht dagegen der Antrag eines einzelnen Miterben. Alle Miterben werden dann in Erbengemeinschaft eingetragen, ohne Angabe der Quoten.

Aus meiner Erfahrung entzünden sich Konflikte in Erbengemeinschaften fast immer am Preis. Der eine will schnell verkaufen, der andere wartet auf mehr. Eine neutrale, nachvollziehbare Wertermittlung nimmt dieser Debatte die Grundlage, weil sie eine gemeinsame Faktenbasis schafft.

Wichtig

Einigen sich die Miterben nicht, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung. Diese bringt in der Regel einen deutlich niedrigeren Erlös als ein freier Verkauf. Eine frühzeitige, faire Bewertung ist der beste Schutz davor.

Häufige Fragen

Was ist eine geerbte Immobilie am Bodensee wert? +

Der Wert richtet sich nach Lage, Zustand und Marktlage. Am Bodensee entscheidet vor allem die Mikrolage: Seenähe, Altstadt und Grenzlage zur Schweiz treiben den Preis, das Hinterland liegt darunter. Einen ersten Marktwert liefert ein Onlinebewertungstool, eine belastbare Grundlage ein Verkehrswertgutachten nach Paragraf 194 BauGB.

Muss ich beim Verkauf einer geerbten Immobilie Steuern zahlen? +

Nicht zwingend. Erbschaftsteuer entsteht nur, wenn der Immobilienwert Ihren Freibetrag übersteigt, für Kinder 400.000 Euro, für Ehepartner 500.000 Euro. Spekulationssteuer entfällt, wenn der Erblasser vor mehr als zehn Jahren gekauft hat oder die Immobilie selbst bewohnt wurde.

Wann beginnt die Spekulationsfrist bei einer geerbten Immobilie? +

Die Zehnjahresfrist beginnt mit dem ursprünglichen Kaufdatum des Erblassers, nicht mit dem Erbfall (Fußstapfentheorie, Paragraf 23 EStG). Hat der Erblasser vor mehr als zehn Jahren gekauft, können Sie in der Regel sofort steuerfrei verkaufen.

Brauche ich einen Erbschein, um zu verkaufen? +

Meist ja. Bei privatschriftlichem Testament oder ohne Testament ist ein Erbschein nötig. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll genügt oft ohne Erbschein (Paragraf 35 GBO).

Wie lange habe ich Zeit für die Grundbuchberichtigung? +

Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Eigentumsumschreibung gebührenfrei (Nr. 14110 KV GNotKG). Danach richten sich die Gebühren nach dem Verkehrswert. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung.

Wie verkauft eine Erbengemeinschaft eine Immobilie? +

Nur gemeinsam, alle Miterben müssen zustimmen. Eine neutrale Wertermittlung schafft eine faire Diskussionsgrundlage. Ohne Einigung bleibt die Teilungsversteigerung, die meist einen niedrigeren Erlös bringt.

Frederik Lange
Autor dieses Beitrags
Frederik Lange
Geschäftsführer Herzberg Immobilien GmbH

Frederik Lange ist Geschäftsführer und Mitgründer der Herzberg Immobilien GmbH in Konstanz. Er ist auf selektierte Offmarket-Immobilien als Kapitalanlage spezialisiert und begleitet Anleger von der Objektanalyse bis zum Kauf. Bei LiquidImmo schreibt er über Immobilienbewertung, Kapitalanlagen und den Verkauf von Wohnungen, Häusern und Mehrfamilienhäusern.

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