Vorfälligkeitsentschädigungs-Rechner: Kosten sofort berechnen
Vorfälligkeitsentschädigungs-Rechner: Ablösekosten Ihres Immobilienkredits in 30 Sekunden schätzen. Aktiv-Passiv-Methode plus Wege zum Senken.
Vorfälligkeitsentschädigung berechnen
Vereinfachte Aktiv-Passiv-Schätzung, barwertig. Alle Angaben ohne Gewähr.
Verbleibende Monate der Zinsbindung, üblich bis 180 Monate (15 Jahre).
Orientierung: aktuelle Pfandbriefrendite passend zur Restlaufzeit (Deutsche Bundesbank).
Mit Ihrer echten Rate wird das Ergebnis präziser. Leer lassen, wenn unbekannt: dann rechnet der Rechner mit 2 Prozent Anfangstilgung (klassisches Annuitätendarlehen).
Fester Prozentsatz Ihrer eingegebenen Restschuld, den Sie jährlich zusätzlich tilgen dürfen.
Annahmen: vereinfachte Aktiv-Passiv-Schätzung, Diskontzins 2,6 %, 2 % Anfangstilgung, 5 % Kostenabschlag.
Diese Schätzung ersetzt keine Bankabrechnung. Ihre Bank rechnet barwertig auf den Tag genau und zieht ersparte Verwaltungs- und Risikokosten ab. Liegt der Sollzins unter dem Wiederanlagezins, entsteht kein Zinsschaden, die Entschädigung beträgt dann 0 Euro.
Wer seinen Immobilienkredit vor dem Ende der Zinsbindung ablöst, zahlt der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Das ist der Ausgleich für die Zinsen, die der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung entgehen (§ 502 BGB). Bei 200.000 Euro Restschuld sind schnell 10.000 bis 15.000 Euro fällig.
Der folgende Rechner schätzt Ihre Vorfälligkeitsentschädigung mit einer vereinfachten Aktiv-Passiv-Berechnung aus vier Werten. Wir haben ihn entwickelt, damit Sie die Größenordnung schon vor dem Gespräch mit Ihrer Bank kennen. Die rechtlichen Grundlagen vertieft der Ratgeber zur Vorfälligkeitsentschädigung.
Was ist Ihre Immobilie wert?
Preisen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung von Anfang an ein. Eine kostenlose, datenbasierte Bewertung liefert die Grundlage für Ihren Verkaufspreis.
Wie der Rechner die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet
Der Rechner schätzt die Vorfälligkeitsentschädigung mit einer vereinfachten Aktiv-Passiv-Berechnung, der Standardmethode deutscher Banken bei Immobilienkrediten. Er vergleicht die Vorfälligkeitszinsen, die Sie laut Vertrag noch gezahlt hätten, mit dem Zins, den die Bank bei einer sicheren Wiederanlage in Pfandbriefen erhält.
Vier Werte bestimmen das Ergebnis:
- Restschuld: Je höher die offene Summe zum Ablösezeitpunkt, desto größer der Zinsschaden der Bank.
- Restlaufzeit der Zinsbindung: Für jeden Monat bis zum Ende der Bindung entgeht der Bank die Zinsdifferenz.
- Zinsdifferenz: Der Abstand zwischen Ihrem Sollzins und dem aktuellen Wiederanlagezins ist der eigentliche Treiber.
- Sondertilgungsrechte: Vereinbarte Sondertilgungen mindern die rechnerische Restschuld und damit den Schaden.
Von diesem Zinsschaden zieht die Bank Kosten ab, die ihr durch die vorzeitige Abwicklung erspart bleiben, beispielsweise Verwaltungs- und Risikokosten. Diese Abzüge fallen je nach Institut unterschiedlich aus. Der Rechner berücksichtigt dafür pauschal einen Abschlag von rund fünf Prozent und zeigt deshalb eine Spanne.
🔍 Info: Rechenbeispiel
Bei 200.000 Euro Restschuld, 4,1 Prozent Sollzins, 2,6 Prozent Wiederanlagezins und fünf Jahren Restzinsbindung beträgt die Zinsdifferenz 1,5 Prozent. Mit einem Annuitätendarlehen (2 Prozent Anfangstilgung) liegt der barwertige Zinsschaden bei rund 13.330 Euro, nach Abzug ersparter Kosten bei etwa 12.700 bis 13.330 Euro.
Für den Wiederanlagezins setzen wir bewusst die Pfandbriefrendite passend zur Restlaufzeit an, nicht den höheren Bauzins. Viele Kreditnehmer verwechseln beides, und genau diese Differenz macht die Entschädigung teuer. Deshalb können Sie diesen Wert im Rechner selbst anpassen.
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
Bei Immobilienkrediten liegt die Vorfälligkeitsentschädigung meist im mittleren einstelligen Prozentbereich der Restschuld. Bei 200.000 Euro Restschuld bedeutet das grob 5.000 bis 30.000 Euro, je nach Zinsdifferenz und Restlaufzeit der Zinsbindung. Der Rechner liefert Ihnen eine konkrete Spanne für Ihre Zahlen.
Drei Faktoren treiben den Betrag nach oben:
- Hohe Zinsdifferenz: Je stärker Ihr Sollzins den aktuellen Wiederanlagezins übersteigt, desto teurer.
- Lange Restzinsbindung: Vier oder fünf verbleibende Jahre kosten deutlich mehr als ein Rest von zwölf Monaten.
- Hohe Restschuld: Der Schaden wird auf die noch offene Summe gerechnet.
⚠️ Wichtig: Maximalhöhe
Bei allgemeinen Verbraucherkrediten wie Ratenkrediten sind höchstens 1 Prozent der Restschuld erlaubt, bei weniger als zwölf Monaten Restlaufzeit 0,5 Prozent (§ 502 Absatz 3 BGB). Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen gilt diese Deckelung nicht. Hier berechnet die Bank den tatsächlichen Zinsschaden, der höher ausfallen kann.
Wann entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung?
Vier Situationen befreien Sie vollständig von der Vorfälligkeitsentschädigung:
- Zehn Jahre nach Vollauszahlung: Nach § 489 BGB kündigen Sie mit sechs Monaten Frist kostenfrei, unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung.
- Variabler Zins: Darlehen mit variablem Zinssatz kündigen Sie jederzeit mit drei Monaten Frist ohne Entschädigung (§ 489 Absatz 2 BGB).
- Fehlerhafte Pflichtangaben: Fehlen die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben nach § 502 Absatz 2 BGB, etwa zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnungsmethode, kann der Anspruch der Bank entfallen.
- Pflichtversicherung: Wird das Darlehen aus einer vorgeschriebenen Restschuldversicherung getilgt, fällt keine Entschädigung an.
Beim Verkauf haben Sie ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Ablösung (§ 490 Absatz 2 BGB). Die Bank muss zustimmen, frühestens jedoch sechs Monate nach der Vollauszahlung. Im Gegenzug schulden Sie die Vorfälligkeitsentschädigung, sofern keine der vier Ausnahmen greift.
Den passenden Verkaufspreis liefert eine frühe Hausbewertung oder Wohnungsbewertung, die den Verkehrswert Ihrer Immobilie ermittelt. So preisen Sie die Entschädigung von Beginn an ein.
Welche Stellschrauben senken das Rechenergebnis
Fünf Hebel senken die Vorfälligkeitsentschädigung, teils bis auf null Euro. Zwei davon geben Sie direkt in den Rechner ein und sehen den Effekt sofort:
- Zeitpunkt verschieben: Je näher das Ende der Zinsbindung, desto niedriger der Zinsschaden. Wenige Monate Geduld sparen oft vierstellige Beträge.
- Sondertilgungen ausschöpfen: Nutzen Sie vor der Ablösung alle vereinbarten Sondertilgungsrechte, denn jede Sondertilgung senkt die Restschuld und damit den Schaden.
- Darlehen übertragen: Übernimmt der Käufer Ihr Darlehen zu gleichen Konditionen, entfällt die Entschädigung, sofern die Bank der Vertragsübernahme zustimmt.
- Berechnung prüfen: Lassen Sie die Aufstellung von der Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt kontrollieren.
- Vertrag prüfen: Kontrollieren Sie die Pflichtangaben nach § 502 Absatz 2 BGB. Fehlen sie, kann der Anspruch der Bank entfallen.
💡 Tipp: Bankberechnung prüfen lassen
Lassen Sie die Abrechnung der Bank prüfen. Berechnungen fallen häufig zugunsten der Bank aus, meist durch nicht berücksichtigte Sondertilgungsrechte. Die Verbraucherzentrale kontrolliert die Aufstellung für einen niedrigen Festpreis.
📋 Checkliste vor der Ablösung
- Restlaufzeit der Zinsbindung prüfen, Zehn-Jahres-Grenze im Blick behalten
- Alle Sondertilgungsrechte vor der Ablösung nutzen
- Übernahme des Darlehens durch den Käufer prüfen
- Aktuellen Immobilienwert ermitteln lassen und Entschädigung einpreisen
- Bankabrechnung von einer unabhängigen Stelle kontrollieren lassen
Ein Rechenbeispiel zeigt die Wirkung des Zeitpunkts: Wird der Verkauf um vier Monate gestreckt und werden zwei Sondertilgungen vorgezogen, kann die Entschädigung von rund 9.000 Euro auf unter 3.000 Euro sinken.
Mit dem Rechner spielen Sie solche Stellschrauben vorab durch, statt sich auf die erste Zahl der Bank zu verlassen.
Die vollständigen Strategien, um die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden, samt Käuferübernahme und steuerlicher Behandlung, vertieft der ausführliche Ratgeber.
Häufige Fragen
Bei 200.000 Euro Restschuld, einem Sollzins von 4,1 Prozent, fünf Jahren Restzinsbindung und einem Wiederanlagezins von 2,6 Prozent liegt die Vorfälligkeitsentschädigung je nach Tilgungsverlauf bei rund 12.000 bis 14.000 Euro. Der genaue Betrag hängt von der taggenauen Barwertberechnung Ihrer Bank und den vereinbarten Sondertilgungsrechten ab.
Die meisten Banken nutzen die Aktiv-Passiv-Methode. Sie vergleichen Ihren vereinbarten Sollzins mit dem Zins, den sie bei einer sicheren Wiederanlage in Pfandbriefen erhalten. Diesen Zinsschaden rechnet die Bank barwertig auf den Tag genau und zieht ersparte Verwaltungs- und Risikokosten ab.
Bei allgemeinen Verbraucherkrediten wie Ratenkrediten sind höchstens 1 Prozent der Restschuld erlaubt, bei weniger als zwölf Monaten Restlaufzeit 0,5 Prozent (§ 502 Absatz 3 BGB). Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen gilt diese Deckelung nicht, hier berechnet die Bank den tatsächlichen Zinsschaden.
Die meisten Banken wie Sparkasse, ING oder DSL Bank verwenden für Immobilienkredite heute die Aktiv-Passiv-Methode. Einzelne Institute nutzen je nach Vertragsgestaltung andere zulässige Ansätze. Unterschiede entstehen vor allem durch den angesetzten Wiederanlagezins und die Berücksichtigung Ihrer Sondertilgungsrechte, weshalb sich eine Prüfung der Abrechnung lohnt.
Nach zehn Jahren ab Vollauszahlung kündigen Sie mit sechs Monaten Frist kostenfrei (§ 489 BGB). Auch bei variablen Darlehen, fehlerhaften Pflichtangaben im Vertrag (§ 502 Absatz 2 BGB) oder einer Ablösung aus einer vorgeschriebenen Restschuldversicherung entfällt die Entschädigung vollständig.
Nutzen Sie vor der Ablösung alle Sondertilgungsrechte, denn jede Sondertilgung senkt die Restschuld und damit den Zinsschaden. Je näher das Ende der Zinsbindung, desto niedriger der Betrag. Übernimmt der Käufer Ihr Darlehen zu gleichen Konditionen, entfällt die Entschädigung ganz, sofern die Bank der Vertragsübernahme zustimmt.
Cornelius Kullmann ist Gründer von LiquidImmo und Immobilieninvestor und schreibt bei LiquidImmo über Bewertung, Kauf und Verkauf aus eigener Praxis. Er weiß, welche Daten Eigentümer wirklich brauchen, um gute Entscheidungen zu treffen – und verbindet den Investoren-Blickwinkel mit belastbarer Datenarbeit.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 502 Vorfälligkeitsentschädigung, 2024
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers, 2024
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 490 Außerordentliches Kündigungsrecht, 2024
- Verbraucherzentrale: Vorfälligkeitsentschädigung, Berechnung und Prüfung, 2026
- Deutsche Bundesbank: Tägliche Zinsstruktur für Pfandbriefe, Wiederanlagerenditen, 2026