Scheidung & Trennung

Scheidung und Immobiliendarlehen: Optionen und Haftung

Scheidung und Immobiliendarlehen: Wer haftet, welche 4 Optionen Sie haben und was Vorfälligkeit und Spekulationssteuer kosten. Der Praxis-Ratgeber.

Barbara Auer-Wachsmuth
Barbara Auer-Wachsmuth Mitgründerin & Geschäftsführerin der KreditManufaktur Bodensee GmbH
Veröffentlicht 13. Juli 2026 8 Min. Lesezeit Vom Experten verfasst
Das Wichtigste in Kürze
  • Beide Ex-Partner haften nach der Scheidung gesamtschuldnerisch für die volle Restschuld weiter, solange die Bank keinen Partner aus der Haftung entlässt (§ 421 BGB).
  • Vier Wege sind üblich: gemeinsam verkaufen, ein Partner übernimmt allein, gemeinsam vermieten oder als letztes Mittel die Teilungsversteigerung.
  • Wer das Darlehen vorzeitig ablöst, zahlt der Bank meist eine Vorfälligkeitsentschädigung, die je nach Restlaufzeit und Zinsniveau mehrere Prozent der Restschuld betragen kann (§ 490 BGB).

Wer sich scheiden lässt und gemeinsam eine Immobilie finanziert hat, steht vor einer teuren Frage: Das Darlehen läuft weiter, egal wie das Verhältnis zum Partner ist. Die Bank interessiert die Scheidung nicht. Sie will ihre Raten.

Ein falscher Schritt kostet hier schnell fünfstellige Beträge, etwa durch eine Vorfälligkeitsentschädigung, eine unbedachte Spekulationssteuer oder eine Haftung, aus der Sie nicht mehr herauskommen. Die Entscheidungen fallen oft in einer emotional angespannten Phase, in der niemand an Paragraphen denkt.

Ich zeige Ihnen aus meiner Praxis als Darlehensmaklerin, wer nach der Trennung für das Immobiliendarlehen haftet, welche vier Optionen Sie für die gemeinsame Immobilie haben und mit welchen Kosten und Steuern Sie rechnen müssen.

Wer haftet nach der Scheidung für das gemeinsame Immobiliendarlehen?

Beide Ex-Partner haften weiter, wenn beide den Darlehensvertrag unterschrieben haben. Die Scheidung ändert an dieser gesamtschuldnerischen Haftung nichts (§ 421 BGB). Die Bank kann die volle Rate von jedem Einzelnen verlangen, nicht nur die Hälfte.

Wichtig: Die Scheidung löst den Kreditvertrag nicht

Ihre Verpflichtung gegenüber der Bank besteht unabhängig vom Familienstand. Auch wer ausgezogen ist und die Immobilie nicht mehr nutzt, bleibt voll haftbar, bis die Bank ihn ausdrücklich entlässt.

In meiner Arbeit als Darlehensmaklerin erlebe ich regelmäßig, dass ein Partner auszieht und annimmt, damit sei er finanziell raus. Das ist ein teurer Irrtum. Zahlt der im Haus verbliebene Partner nicht mehr, klopft die Bank beim anderen an.

Im Innenverhältnis der Ex-Partner gilt nach § 426 BGB grundsätzlich eine hälftige Aufteilung. Ab dem Scheitern der Ehe kann der zahlende Partner vom anderen anteiligen Ausgleich verlangen. Dieser Ausgleich wird oft mit Wohnvorteil oder Unterhalt verrechnet.

Wer die Raten im Trennungsjahr trägt, sollten Sie früh schriftlich festhalten. Ich rate dazu, diese Frage nicht mündlich zu regeln, weil sich die Erinnerung beider Seiten nach Monaten selten deckt.

Welche Optionen haben Sie für die gemeinsame Immobilie?

Vier Wege stehen Ihnen offen: der gemeinsame Verkauf, die Alleinübernahme durch einen Partner, die gemeinsame Vermietung oder die Teilungsversteigerung als letztes Mittel. Welcher passt, hängt von Restschuld, Einkommen und davon ab, ob ein Partner die Immobilie halten will.

OptionSinnvoll, wennWichtigster Nachteil
Gemeinsamer VerkaufKeiner die Immobilie halten will oder kannMögliche Vorfälligkeitsentschädigung und Spekulationssteuer
AlleinübernahmeEin Partner die Rate allein tragen kannBank muss der Vertragsübernahme zustimmen
Gemeinsame VermietungSie den Wert halten und den Kredit weiter bedienen wollenBeide bleiben finanziell und rechtlich verbunden
TeilungsversteigerungKeine Einigung möglich istOft deutlich niedrigerer Erlös als beim freien Verkauf

Für jede dieser Optionen brauchen Sie zuerst eine Zahl: den aktuellen Wert der Immobilie. Ohne belastbaren Verkehrswert verhandeln Sie im Blindflug, egal ob Sie verkaufen oder auszahlen. Eine erste Orientierung liefert eine kostenlose Immobilienbewertung.

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Die Teilungsversteigerung ist die schlechteste dieser vier Optionen. Ein Partner kann sie zwar erzwingen, wenn keine Einigung gelingt. Der Erlös liegt aber häufig unter dem eines freihändigen Verkaufs, und die Verfahrenskosten schmälern ihn zusätzlich.

Wie funktioniert die Schuldhaftentlassung durch die Bank?

Bei einer Alleinübernahme entlässt die Bank den ausscheidenden Partner nur, wenn der verbleibende Partner das Darlehen allein tragen kann. Die Übernahme der Schuld wird erst mit Zustimmung der Bank wirksam (§ 415 BGB). Die Bank prüft Einkommen und Bonität so streng wie bei einer neuen Finanzierung.

Schuldhaftentlassung immer schriftlich

Verlassen Sie sich nie auf eine mündliche Zusage. Erst die schriftliche Entlassung aus dem Darlehensvertrag befreit Sie wirklich aus der Haftung. Lassen Sie sich dieses Dokument von der Bank ausdrücklich bestätigen, bevor Sie zustimmen.

Reicht das Einkommen des übernehmenden Partners nicht aus, lehnt die Bank die Entlassung ab. In diesem Fall bleibt entweder der Verkauf oder eine zusätzliche Sicherheit, etwa ein Bürge oder weiteres Vermögen. Ich sehe diesen Engpass häufig bei Alleinverdiener-Konstellationen.

Die Grundschuld bleibt bei einer Übernahme regelmäßig unverändert im Grundbuch bestehen. Sie sichert das Darlehen weiter ab und wird erst nach vollständiger Rückzahlung gelöscht. Angepasst wird bei einer Übernahme gegebenenfalls der Darlehensvertrag.

Was kostet die vorzeitige Ablösung des Darlehens?

Wer das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung ablöst, zahlt der Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Sie ersetzt den Zinsschaden der Bank und hängt vor allem von Restschuld, Restlaufzeit, Zinssatz und aktuellem Kapitalmarktzins ab.

Vereinbarte Sondertilgungsrechte muss die Bank bei der Berechnung zu Ihren Gunsten berücksichtigen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 19. Januar 2016, XI ZR 388/14). Lassen Sie die Berechnung deshalb im Zweifel überprüfen.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Ihnen nach § 490 Absatz 2 BGB zu, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Dieses erkennt die Rechtsprechung insbesondere beim beabsichtigten Verkauf der beliehenen Immobilie an. Voraussetzung ist, dass seit vollständiger Auszahlung sechs Monate vergangen sind.

Die Scheidung allein nennt das Gesetz nicht als Kündigungsgrund. Im Scheidungsfall ergibt sich das berechtigte Interesse deshalb meist erst aus der notwendigen Veräußerung der Immobilie oder der Vermögensauseinandersetzung.

Nach zehn Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündbar

Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB können Sie ein Darlehen mit gebundenem Sollzins zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Prüfen Sie dieses Datum, bevor Sie ablösen.

Ich rate Ihnen, sich die Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank schriftlich beziffern zu lassen, bevor Sie einen Verkauf oder eine Umschuldung anstoßen. Die Summe entscheidet oft darüber, ob sich der Verkauf jetzt oder erst später lohnt.

Wie wird der Auszahlungsbetrag an den Ex-Partner berechnet?

Bei hälftigem Miteigentum ergibt sich der Auszahlungsbetrag aus dem halben Verkehrswert der Immobilie, vermindert um die halbe Restschuld. Übernimmt ein Partner die Immobilie, zahlt er dem anderen dessen Anteil am verbleibenden Eigenkapital aus.

Ein Rechenbeispiel: Der Verkehrswert beträgt 600.000 Euro, die Restschuld 300.000 Euro. Das Eigenkapital liegt bei 300.000 Euro, der hälftige Anteil bei 150.000 Euro. Diese Summe zahlt der übernehmende Partner dem ausscheidenden Partner aus.

Das Beispiel ist vereinfacht. In der Praxis verändern eine Vorfälligkeitsentschädigung, Notar- und Maklerkosten, Modernisierungen und Eigenleistungen sowie der Zugewinnausgleich den tatsächlichen Betrag.

Damit diese Rechnung stimmt, brauchen Sie einen belastbaren Wert. Ich rate zu einer unabhängigen Bewertung, weil beide Seiten den Wert erfahrungsgemäß in ihre Richtung schätzen. Wie der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt wird, folgt festen Verfahren.

Checkliste: Unterlagen für die Auszahlungsberechnung

– Aktuelle Restschuldbescheinigung der Bank
– Verkehrswert aus einer unabhängigen Bewertung
– Grundbuchauszug mit eingetragener Grundschuld
– Darlehensvertrag mit Zinsbindung und Sondertilgungsrechten
– Nachweis über bereits geleistete Sondertilgungen oder Renovierungen

Der Wert der Immobilie fließt zusätzlich in den Zugewinnausgleich ein, wenn Sie im gesetzlichen Güterstand leben. Der Gesamtschuldnerausgleich für das Darlehen und der Zugewinnausgleich sind zwei getrennte Rechnungen. Hier lohnt sich anwaltliche Begleitung.

Welche Steuern fallen bei der Übertragung oder dem Verkauf an?

Zwei Steuern sind relevant: die Grunderwerbsteuer bei der Übertragung und die Spekulationssteuer beim Verkauf. Die Übertragung zwischen Ehegatten und geschiedenen Ehegatten ist meist grunderwerbsteuerfrei, die Spekulationssteuer dagegen wird bei Scheidungen oft übersehen.

Überträgt ein Partner seinen Anteil auf den anderen, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das gilt unter Ehegatten nach § 3 Nummer 4 GrEStG und unter geschiedenen Ehegatten nach § 3 Nummer 5 GrEStG, sofern die Übertragung anlässlich der Vermögensauseinandersetzung der Scheidung erfolgt.

Wichtig: Die Spekulationssteuer-Falle nach dem Auszug

Verkaufen Sie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, prüft das Finanzamt die Spekulationssteuer nach § 23 EStG. Zieht ein Partner aus, können für seinen Anteil die Voraussetzungen der Steuerbefreiung entfallen. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt von den konkreten Nutzungsverhältnissen und der Rechtsprechung ab (BFH IX R 11/21).

Steuerfrei bleibt der Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist nur bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken: entweder durchgehend seit der Anschaffung oder im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren. Genau diese Bedingung reißt der ausgezogene Partner häufig, ohne es zu wissen (§ 23 EStG).

Ein wichtiger Sonderfall: Wohnt nach dem Auszug ausschließlich ein Kind dort, für das Sie Kindergeld erhalten, kann diese Nutzung Ihnen als eigene zugerechnet werden. Lebt dagegen der Ex-Partner mit im Haus, entfällt die Zurechnung, und Ihr Anteil ist steuerpflichtig (BFH IX R 11/21).

Ich rate Ihnen, vor jeder Übertragung oder jedem Verkauf einen Steuerberater einzubinden. Die Reihenfolge und der Zeitpunkt der Schritte entscheiden hier über vier- bis fünfstellige Beträge. Diese Beratung kann keinen individuellen Rat ersetzen, sondern nur die Fragen liefern, die Sie stellen sollten.

Planen Sie einen Verkauf, lohnt ein Blick auf die Details der Steuern beim Verkauf einer Eigentumswohnung, die auch bei Häusern die Grundlogik zeigen.

Orientierung statt Einzelfallberatung

Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Ob Spekulationssteuer, Zugewinnausgleich oder Schuldhaftentlassung: Lassen Sie Ihren konkreten Fall von Anwalt und Steuerberater prüfen, bevor Sie entscheiden.

Häufige Fragen

Muss ich bei einer Scheidung die gemeinsame Immobilie verkaufen? +

Nein, ein Verkaufszwang besteht nicht automatisch. Sie können die Immobilie verkaufen, ein Partner kann sie allein übernehmen oder Sie vermieten sie gemeinsam. Nur wenn keine Einigung gelingt, kann ein Partner die Teilungsversteigerung beantragen, die meist zu niedrigeren Erlösen führt.

Kann die Bank mich nach der Scheidung aus dem Darlehen entlassen? +

Die Bank entlässt Sie nur aus der Haftung, wenn der verbleibende Partner das Darlehen allein tragen kann. Sie prüft dessen Einkommen und Bonität wie bei einer Neufinanzierung. Ohne diese Schuldhaftentlassung haften beide Ex-Partner weiter gesamtschuldnerisch für die volle Restschuld.

Wer zahlt die Kreditraten während des Trennungsjahres? +

Gegenüber der Bank schulden beide Partner die Rate gemeinsam, unabhängig davon, wer auszieht. Im Innenverhältnis gilt nach § 426 BGB grundsätzlich eine hälftige Teilung. Zahlt ein Partner allein, kann er vom anderen anteiligen Ausgleich verlangen, oft verrechnet mit Wohnvorteil oder Unterhalt.

Fällt beim Verkauf nach der Scheidung Spekulationssteuer an? +

Spekulationssteuer nach § 23 EStG kann anfallen, wenn Sie innerhalb von zehn Jahren nach Kauf verkaufen und die Immobilie nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Zieht ein Partner aus, kann für seinen Anteil die Steuerbefreiung entfallen. Der Einzelfall entscheidet.

Was passiert mit der Grundschuld bei einer Scheidung? +

Die Grundschuld bleibt im Grundbuch eingetragen, solange das Darlehen läuft. Sie dient der Bank als Sicherheit und wird erst nach vollständiger Rückzahlung gelöscht. Bei einer Übernahme durch einen Partner bleibt die Grundschuld bestehen, der Darlehensvertrag wird angepasst.

Muss mein Ex-Partner weiterzahlen, wenn ich im Haus bleibe? +

Gegenüber der Bank bleibt Ihr Ex-Partner mitverpflichtet, solange keine Schuldhaftentlassung erfolgt ist. Im Innenverhältnis kann er jedoch verlangen, dass Sie als Nutzer der Immobilie einen größeren Anteil der Rate tragen. Klären Sie diese Aufteilung schriftlich, um Streit zu vermeiden.

Barbara Auer-Wachsmuth
Autor dieses Beitrags
Barbara Auer-Wachsmuth
Mitgründerin & Geschäftsführerin der KreditManufaktur Bodensee GmbH

Barbara Auer-Wachsmuth ist als geprüfte Expertin bei LiquidImmo für die Themen Immobilienfinanzierung und Immobilienbewertung in der Bodenseeregion verantwortlich. Mit über 30 Jahren Erfahrung im Finanzierungswesen begleitet sie Eigennutzer, Kapitalanleger, Bauträger und Investoren – von der ersten Werteinschätzung bis zur passenden Finanzierung. Ihr fundiertes Fachwissen teilt sie regelmäßig als Autorin im LiquidImmo-Ratgeber.

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